Eine muslimische Frau hat vor dem Arbeitsgericht Hamburg erfolgreich gegen eine private Sicherheitsfirma geklagt, die ihre Bewerbung als Luftsicherheitsassistentin aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt hatte.
Das Gericht hat entschieden, dass die Ablehnung aufgrund religiöser Überzeugungen diskriminierend war. Die Frau wird nun eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro erhalten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Firma die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen.
Die Frau hatte sich bei der Sicherheitsfirma für eine Stelle am Hamburger Flughafen beworben, wurde jedoch aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Die Antidiskriminierungsberatungsstelle Amira, an die sich die Frau gewandt hatte, begrüßte das Urteil des Gerichts. Eine Beraterin betonte die Bedeutung der Anerkennung von Rechtsverletzungen für Betroffene und unterstrich, dass Diskriminierungserfahrungen oft unterschätzt würden.
Kopftuch unerheblich im Job als Luftsicherheitsassistentin
Die Sicherheitsfirma hatte argumentiert, dass Luftsicherheitsassistent:innen ein neutrales Erscheinungsbild haben müssten und berief sich dabei auf einen angeblichen Erlass der Bundespolizei. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück, da kein solcher Erlass existiere. Zudem stellte es fest, dass ein religiöses Erscheinungsbild nicht entscheidend für den Beruf von Luftsicherheitsassistent:innen sei.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Diskriminierung dar und sendet ein klares Signal gegen Vorurteile und Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz.
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