Muslimin klagt erfolgreich wegen Diskriminierung

Frau mit Kopftuch schaut aus dem Fenster

Eine muslimische Frau hat vor dem Arbeitsgericht Hamburg erfolgreich gegen eine private Sicherheitsfirma geklagt, die ihre Bewerbung als Luftsicherheitsassistentin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt hatte.

Das Gericht entschied, dass die Ablehnung aus religiösen Gründen diskriminierend war. Die Frau erhält nun 3.500 Euro Entschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Firma in Berufung gehen kann.

Die Frau hatte sich bei der Sicherheitsfirma für eine Stelle am Hamburger Flughafen beworben, wurde aber wegen ihres Kopftuchs abgelehnt. Die Antidiskriminierungsberatungsstelle Amira, an die sich die Frau wandte, begrüßt das Urteil. Eine Beraterin betont, wie wichtig es ist, Rechtsverletzungen anzuerkennen, und hob hervor, dass Diskriminierung oft unterschätzt wird.


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Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Sicherheitsfirma argumentierte, Luftsicherheitsassistent:innen müssten ein neutrales Erscheinungsbild haben, und berief sich auf einen angeblichen Erlass der Bundespolizei. Das Gericht wies dies zurück, da kein solcher Erlass existiert. Zudem stellte es fest, dass ein religiöses Erscheinungsbild für den Beruf von Luftsicherheitsassistent:innen nicht entscheidend ist.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Diskriminierung und sendet ein klares Signal gegen Vorurteile und Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz.

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Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.