Dürfen Arbeitgeber gefährliche Sportarten verbieten?

Frau klettert Berg hinauf

Viele suchen im Extremsport Entspannung vom Jobstress. Doch wer sich dabei verletzt, riskiert seine Lohnfortzahlung.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtOb Wingsuit-Fliegen, Apnoetauchen oder Free-Solo-Klettern: Arbeitgeber dürfen nicht in das Privatleben ihrer Beschäftigten eingreifen. Was jemand in der Freizeit tut, bleibt Privatsache. Auch riskante Hobbys müssen Arbeitgeber hinnehmen.

Aber: Wer sich bei gefährlichen Aktivitäten verletzt, verliert womöglich den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Unternehmen sind in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit nicht zahlungspflichtig, wenn der Mitarbeitende die Verletzung selbst verschuldet hat.


Mehr zum Thema:


Selbstverschuden bei riskantem Verhalten

Nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes zahlen Arbeitgeber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit ohne eigenes Verschulden eintritt. Ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein.

Im Schadensfall prüft das Arbeitsrecht genau. Es fragt, wie sicher der Mitarbeitende die Sportart beherrschte, ob er leichtsinnig handelte, überfordert war oder ob ein Unglück passierte.

Der Maßstab lautet: Schuldhaft handelt, wer grob fahrlässig gegen die Regeln einer Sportart verstößt, eine besonders gefährliche Disziplin ausübt oder seine Fähigkeiten überschätzt. Wer ein unkontrollierbares Risiko eingeht und die Gefahren kennt, trägt die Verantwortung.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

 

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.