Die Freizeit von Mitarbeitenden ist für Unternehmen grundsätzlich tabu. Eingreifen dürfen sie nur in Ausnahmefällen.
Das gilt, wenn der Drogenkonsum die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Viele übersehen, dass regelmäßiger Konsum dazu führt, dass Drogen langsamer abgebaut werden als bei gelegentlichem Gebrauch.
Unternehmen dürfen Drogenkonsum untersagen
Wer in einem Beruf arbeitet, der regelmäßige ärztliche Untersuchungen erfordert, muss damit rechnen, dass sein Konsum auffällt. Stellt ein Arzt bei einem Drogenscreening erhöhte Werte fest, kann das Unternehmen den Konsum verbieten oder sogar mit Kündigung drohen – selbst wenn die Werte auf Freizeitkonsum zurückgehen.
Diese strenge Regelung ist gerechtfertigt: Wer durch Drogen andere gefährdet,, ist für Unternehmen untragbar. Die Antwort lautet also: Ja, Betriebe dürfen den Drogenkonsum ihrer Mitarbeitenden generell untersagen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
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