Arbeitgeber in Deutschland vernachlässigen ihre Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und zahlen lieber eine Abgabe. Um Inklusion zu fördern steigt die Ausgleichsabgabe ab 2025.
Die Zuständigkeit eines Betriebsrats umfasst auch schwerbehinderte leitende Angestellte, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Arbeitgeber müssen daher auf Aufforderung eine Liste aller Schwerbehinderten übermitteln.
Wir sprachen mit der Inklusionsberaterin Laura Gehlhaar, warum behinderte Menschen nicht Teil des ersten Arbeitsmarktes sind und warum Behindertenwerkstätten abgeschafft gehören.
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von behinderten Menschen gestärkt. Denn wer seinen Job nicht mehr ausüben kann, muss einen anderen angeboten bekommen.
Nicht nur die Klinik- und Altenpflege hat ein Problem mit dem Fachkräftemangel – auch in der Behindertenhilfe gibt es einen Notstand. Der Grund dafür sind auch hier die sehr schlechten Arbeitsbedingungen.