Durchschuften müssen – soll das etwa Wertschätzung sein?

Eine Gruppe von Ärzten geht Krankenhausfllur entlang

Eine Verordnung erlaubt in der Corona-Krise, dass Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur 12-Stunden-Tage haben und ihre Ruhezeiten verringert werden. Das ist falsch.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine Rechtsverordnung unterzeichnet, mit der für drei Monate in einigen Wirtschaftsbereichen Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden erlaubt sind. Die Verordnung sieht auch vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen Beginn der Arbeit und ihrem Ende von elf Stunden auf neun Stunden reduziert werden dürfen. Auch vom Sonn- und Feiertsgsverbot darf für drei Monate abgerückt werden. So soll sichergestellt werden, dass auch in der Corona-Krise systemrelevante Bereiche arbeitsfähig bleiben und die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.

Die Regelung gilt für Pflegekräfte und medizinisches Personal sowie Rettungsdienste und Sicherheitskräfte wie Polizistinnen und Polizisten. Betroffen sind aber auch für Menschen, die in Lagerei und Logistik für die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern tätig sind. Der Handel wurde auf Drängen der Gewerkschaften ausgenommen.

Es ist einerseits nachvollziehbar und auch richtig, dass der Staat in einer Notsituation dafür sorgen muss, dass die Versorgung der Bevölkerung weitgehend sichergestellt werden kann. Würde die Regierung dies unterlassen, könnte schnell noch Schlimmeres passieren.

Andererseits belastet die Regelung ausgerechnet jene, die schon vor der Krise am Limit gearbeitet haben und die jetzt ihr Äußerstes geben, damit die Gesellschaft diese Pandemie bewältigen kann: die Pflegekräfte, das medizinische Personal, Menschen im Gesundheitswesen. Es ist ein verheerendes Zeichen, elementare Vorschriften aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgerechnet für diese Beschäftigten jetzt einzuschränken. Arbeitstage von zwölf Stunden sind für viele in der Pflege ohnehin der Alltag, auch wurden infolge von Personalmangel Ruhezeiten in vielen Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten schon vor der Corona-Pandemie oft nicht eingehalten. Ähnlich sieht es bei Rettungsdiensten aus.

Hinzukommt: Viele Menschen, die sich für einen Job in Medizin, Rettung und Pflege entschieden haben, sind überdurchschnittlich oft zu Überstunden und Mehrarbeit bereit – sie haben sich für ihre Berufe entschieden, um anderen helfen zu wollen und gehen ihrer Arbeit mit Herzblut nach.

Für diese Menschen muss die Arbeitszeitverordnung, die übrigens ohne weiteren Kabinettsbefassung und nur durch die Unterschrift des Bundesarbeitsministers in Kraft tritt, wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Als sei ihnen nicht klar, dass es jetzt auf sie ankomme. Als müsste man sie mit Druck und Strafen zur Arbeit zwingen.

Sonntagsreden helfen nicht

Zwar war in den vergangenen Wochen viel von Wertschätzung und Dankbarkeit die Rede, aber von Applaus  können sich die Beschäftigten in der Pflege nichts kaufen. Und eine weitere Lockerung ihrer Arbeitszeitvorschriften hilft angesichts der Missstände durch fehlende Schutzausrüstung auch nicht, die Gesundheit dieser Menschen zu schützen. Im Gegenteil – sie geraten weiter unter Druck, sie werden geradezu verschlissen. Die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes ist eine weitere Spitze, die den Beschäftigten in der kritischen Infrastruktur klar machen dürfte, dass das Gerede von Anerkennung und Wertschätzung ihrer Leistung nichts weiter als Sonntagsreden sind. In einzelnen Bundesländer geht man sogar noch weiter: Erst kürzlich wollte das CDU-regierte Land Nordrhein-Westfalen ein Epidemiegesetz verabschieden, wonach in der Krise quasi Zwangsarbeit für Pflegekräfte möglich ist. Echte Wertschätzung und Dankbarkeit sieht anders aus. Sie würde sich in Anreizen und Belohnungen ausdrücken.

Es wäre ein richtige Zeichen gewesen, mit Inkrafttreten der Verordnung auch staatliche Sonderprämien an die betroffenen Beschäftigten auf den Weg zu bringen. Der Staat unterstützt ja auch Unternehmen mit Milliarden etwa für Liquiditätshilfen. Stattdessen aber wurden ausgerechnet jetzt die  Verhandlungen über einen allgemeinverbindichen Tarifvertrag für die Pflege ausgesetzt. Zwar einigten sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Tarifvertrag über Sonderprämien – mit dem Juligehalt sollen Beschäftigte in der Pflege 1.500 Euro erhalten. Das macht 500 Euro für jeden Monat Corona-Krise zusätzlich. Es ist gut, dass die Tarifpartner eine Regeljung gefunden haben. Aber sie reicht noch lange nicht, gilt sie ohnehin nur für die Pflege – nicht aber für die Menschen, die jetzt Regale einräumen bis zum Umfallen.

Jetzt wäre daher die Regierung gefragt, ein echtes Zeichen der Anerkennung zu setzen. Und das kann realistisch nur in Form von Geldleistungen erfolgen.

Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat und Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union.