Der Herbst beginnt, aber das Home-Office-Gebot in der Corona-Arbeitsschutzverordnung fällt wohl weg. Denn entgegen früheren Plänen will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun doch auf eine Rückkehr zur Home-Office-Pflicht verzichten.
Das geht aus dem Entwurf für die neue Arbeitsschutzverordnung hervor. Demnach wird die ab Oktober geplante Kann-Regelung abgeschwächt. Zudem werden Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden, die vor Ort in Präsenz arbeiten, nicht zweimal in der Woche einen Corona-Test anbieten müssen. Die Regelungen scheiterten an der FDP, die Arbeitgebern nicht mehr so stark vorschreiben wollen, welche Corona-Maßnahmen im Büro gelten sollen.
BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber kritisiert Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf
Betriebe sollen demnach zum Schutz vor Infektionen Hygienekonzepte erstellen. “Hierzu können neben Maßnahmen zur Umsetzung der AHA+L-Regel und dem Tragen von Schutzmasken auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Home-Office zu arbeiten, gehören”, heißt es im Entwurf. In einer früheren Fassung hieß es: “Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.”
Zu Schnelltests am Arbeitsplatz heißt es nun, Arbeitgeber sollten das Angebot an Beschäftigte prüfen, sich regelmäßig kostenfrei zu testen. Die Verordnung soll am 1. Oktober in Kraft treten und am 7. April 2023 auslaufen. Eine während der Corona-Pandemie verfügte Home-Office-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Der BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber hatte eine Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf kritisiert.