Um die Frauenquote bei öffentlichen Unternehmen mit Bundes- und Landesbeteiligung sieht es düster aus, denn der Frauenanteil in Führungspositionen wächst weiterhin nur langsam.
Es tut sich wenig bei der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in öffentlichen Unternehmen. Das zeigt der neue Public Women-on-Board-Index des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR). Demnach ist zwar der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der 263 größten Beteiligungen von Bund und Ländern auf 34,7 Prozent gestiegen (2020 waren es 32,2 Prozent) und liegt knapp über der Quote in der Privatwirtschaft; der Frauenanteil in den Top-Managementorganen stagniert aber bei 22 Prozent. Ferner veröffentlichen 48 und damit über ein Drittel der zielgrößenpflichtigen 131 Bundes- und Länderbeteiligungen keine Zielgrößen zum Frauenanteil.
Dabei gilt nun die Novelle des Führungspositionengesetzes II: Eine feste Quote von 30 Prozent Frauen in Aufsichtsgremien, ein Mindestbeteiligungsgebot für das Top-Managementorgan in den Mehrheitsbeteiligungen des Bundes sowie eine sanktionsbewehrte Begründungspflicht für Zielgröße Null sind die wichtigsten Maßnahmen für bessere Gleichberechtigung. Allerdings sind nur 43 Bundesbeteiligungen von der Mindestbeteiligung betroffen. Davon haben zwölf Unternehmen (27,9 Prozent) kein weibliches Vorstandsmitglied. Eines hat sogar aktuell Zielgröße Null festgelegt. 74 Beteiligungen des Bundes fallen unter die Aufsichtsratsquote.
Ziel ist Parität in Leitungspositionen des öffentlichen Sektors
„Unser zweites Führungspositionengesetz macht den Weg frei für mehr qualifizierte Frauen in den Unternehmensspitzen. Die Zeiten der reinen Männerclubs sind vorbei. Es wäre gut, wenn die Regelungen für Bundesunternehmen auch Signalwirkung in die Länder und Kommunen hinein haben, denn auch dort schaffen es noch zu wenige Frauen an die Spitze“, sagt Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD). Quotenregelungen veränderten nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sie wirkten sich auch positiv auf die gesamte Unternehmenskultur aus. “Dieses Umdenken brauchen wir insgesamt”, so die Ministerin weiter.
FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow wertet die Ergebnisse der neuen Studie als “ernüchternd”: “Beinah-Stillstand, Stagnation und Rückschritte – das wird der Vorbildfunktion staatlicher Beteiligungen nicht gerecht. In der Privatwirtschaft stellen wir eine deutlich steilere Lernkurve bei der gleichberechtigten Teilhabe fest. Die Entscheider bei den Beteiligungen der öffentlichen Hand müssen jetzt liefern“, so die FidAR-Präsidentin.
Public Corporate Governance Kodex zeigt Wirkung
In den Bundesländern liegen mit Berlin, Brandenburg und Hamburg weiterhin diejenigen Länder beim durchschnittlichen Frauenanteil in den Aufsichtsgremien vorne, in denen der jeweilige Public Corporate Governance Kodex (PCGK) auf Länderebene eine Empfehlung zur gleichberechtigten Teilhabe enthält. In Berlin ist der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Landesbeteiligungen auf 55,6 Prozent sogar noch leicht gestiegen. Die Schlusslichter Bayern, Saarland und Sachsen haben keinen PCGK bzw. haben im Falle des Saarlands erst seit 2019 einen PCGK mit Diversity-Aussage. In Sachsen ist der durchschnittliche Frauenanteil sogar leicht gesunken. Das Ranking belegt, dass sich die Empfehlungen in den Regeln der guten Unternehmensführung im Engagement der Verantwortlichen für mehr gleichberechtigte Teilhabe in den Landesbeteiligungen niederschlagen.