Ist die Social Media-Nutzung während der Arbeitszeit verboten?

Smartphone-Ansicht

Sie sind aus unserem Leben kaum noch wegzudenken: Social Media-Plattformen wie Instagram, X, Facebook, LinkedIn & Co. Vielen Arbeitgebern sind diese Aktivitäten ein Dorn im Auge.

Zum einen können Beschäftigte über diese Kanäle schnell Informationen über den Betrieb, die Vorgesetzen sowie Kundinnen und Kunden weitergeben. Zum anderen ist die Kommunikation unter den Kolleginnen und Kollegen, mit Kundinnen und Kunden oder – noch schlimmer – mit unternehmensfremden Personen jederzeit möglich. Ein generelles Verbot der Social Media-Nutzung während der Arbeitszeit ist für viele Arbeitgeber daher oft die beste Möglichkeit. Doch ist das so einfach möglich?

Ist die private Internetnutzung ausdrücklich verboten, sollten Beschäftigte vorsichtig sein

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Rechtslage ist hier eindeutig: Private Dinge dürfen nicht während der Arbeitszeit erledigt werden. Und dazu gehört eben auch die Nutzung von Social Media. Hat der Arbeitgeber die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten und halten sich Beschäftigte nicht daran, droht zunächst eine Abmahnung – und im Wiederholungsfall gar die fristlose Kündigung.

Ein weiterer Grund für ein generelles Verbot ist der Zeitverlust: Durch die privaten Web-Aktivitäten ihrer Mitarbeitenden können Unternehmen täglich bis zu 40 Minuten Arbeitszeit verloren gehen. Aufs Jahr gerechnet bedeutet das pro Beschäftigten eine ganze Arbeitswoche.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.