Social Media-Plattformen wie Instagram, X, Facebook und LinkedIn sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Doch vielen Arbeitgebern sind sie ein Dorn im Auge.
Über diese Kanäle können Beschäftigte schnell Informationen über den Betrieb, Vorgesetze oder Kund:innen weitergeben. Zudem ermöglicht Social Media jederzeit den Austausch mit Kolleg:innen, Kund:innen oder – noch problematischer – mit Außenstehenden. Deshalb ziehen viele Arbeitgeber ein generelles Verbot der Social Media-Nutzung während der Arbeitszeit in Betracht. Aber ist das rechtlich so einfach?
- Jeder Zweite nutzt Social Media im Job
- Smartphone-Zeit: Über 30 Stunden wöchentlich
- Dossier Kündigung
Ein ausdrückliches Verbot erfordert Vorsicht
Die Rechtslage ist klar: Private Angelegenheiten haben während der Arbeitszeit keinen Platz – dazu zählt auch Social Media. Hat der Arbeitgeber die private Internetnutzung ausdrücklich untersagt, riskieren Beschäftigte bei Verstößen zunächst eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung.
Ein weiterer Grund für ein Verbot ist der Zeitverlust: Pprivate Web-Aktivitäten kosten Unternehmen täglich bis zu 40 Minuten Arbeitszeit pro Mitarbeitendem. Hochgerechnet ergibt das im Jahr eine ganze Arbeitswoche pro Person.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3
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