Über Ostern gibt es einen neuen Lockdown – mit zwei sogenannten Ruhetagen. Was heißt das für Beschäftigte?
Nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen bleibt Deutschland im Lockdown. Vielerorts werden die Maßnahmen sogar verschärft. Und über die nahenden Osterfeiertage gibt es zwei sogenannte Ruhetage, an denen die Geschäfte geschlossen bleiben. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) sind nun also zu “Ruhetagen” definiert. Unklar ist aber, was das konkret heißt – sie sind keine Feiertage. Die konkrete Ausgestaltung liegt im Ermessen der Länder, die nun darüber beraten sollen.
Ein Ruhetag heißt frei oder Ausgleich
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, dass der Sonntag ein Ruhetag ist. In der Regel dürfen Mitarbeitende an solchen Tagen nicht beschäftigt werden, aber Ausnahmen sind erlaubt. Dann steht ihnen jedoch ein Ersatzruhetag zu, der meist zeitnah abgegolten werden muss. In der Regel muss der Freizeitausgleich in den darauffolgenden acht Wochen erfolgen.
Es ist daher davon auszugehen, dass Mitarbeitende, die am Gründonnerstag und Ostersamstag arbeiten müssen – etwa aus dem Home-Office – einen Ersatzruhetag erhalten. Und somit dürften wenigstens Millionen berufstätiger Eltern minimal entlastet sein.