Für Beschäftigte wird es künftig einfacher, die Arbeit von zuhause steuerlich geltend zu machen: Der Bundestag hat die Home-Office-Pauschale beschlossen.
Künftig sollen Mitarbeitende für jeden Tag, an dem sie zu Hause gearbeitet haben, eine Pauschale von fünf Euro geltend machen können, maximal aber nur für 120 Tage im Jahr. Damit können 600 Euro Kosten jährlich steuerlich erklärt werden, dieser Betrag wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass die fälligen Steuern sinken.
Allerdings zählt die Home-Office-Pauschale zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Maßnahme. Aber immerhin kommt es künftig nicht mehr darauf an, ob man ein eigenes Arbeitszimmer hat oder eine Ecke im Schlaf-, Wohnzimmer oder in der Küche nutzt.
Vorteil abgetrenntes Arbeitszimmer
Mit der Pauschale sollen vor allem die finanziellen Belastungen für Mehrkosten für Strom, Heizung und Wasser abgefedert werden. Zu beachten ist auch: Die Home-Office-Pauschale soll nur vorübergehend sein und nur für die Steuerjahre 2020 und 2021 gelten.
Wer hingegen ein abgetrenntes Arbeitszimmer nutzt, ist bereits im Vorteil: Egal ob Mieter oder Eigentümerin – für das Arbeitszimmer können schon heute alle Kosten inklusive Betriebskosten wie Strom, Wasser und Heizung anteilig abgerechnet werden. Hier wirken sich dann gestiegene Kosten durchaus steuersenkend aus. Voraussetzung ist, dass man den Raum tatsächlich zu mindestens 90 Prozent zum Arbeiten nutzt. Anerkannt werden bei abhängig Beschäftigten aber nur Kosten in Höhe von bis zu 1.250 Euro pro Jahr.