Lädt der “neue” Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch, muss er auch die Kosten, die bei dem Gespräch entstehen, tragen. Unbeantwortet bleibt meist die Frage nach der maximalen Erstattungshöhe.
Mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch verpflichten sich Unternehmen, die Reisekosten der Bewerber zu zahlen – unabhängig davon, ob am Ende ein Arbeitsverhältnis zu Stande kommt oder nicht. Ist ein Bewerber arbeitslos, ersetzt häufig das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen die Reisekosten ganz oder zum Teil. Es empfiehlt sich jedoch, vor Antritt der Reise diese Frage zu klären. Manchmal lädt nicht direkt der potenzielle Arbeitgeber zum Bewerbungsgespräch ein, sondern ein Personal- oder Unternehmensberater. Auch hier besteht ein Erstattungsanspruch. Nur wenn sich ein Bewerber unaufgefordert vorstellt, entfällt dieser Anspruch. In seltenen Fällen kann der Arbeitgeber sogar die Erstattung der Reisekosten vorab ausdrücklich ausschließen.
Wer informiert über die maximale Erstattungshöhe?
Und auch wenn Vorstellungskosten an sich übernommen werden, bleibt meist die Frage nach der maximalen Erstattungshöhe. Den Bewerber bringt das unter Umständen in einen Gewissenskonflikt: Darf er übernachten? Muss er mit der Bahn vorlieb nehmen oder darf er den Flieger nehmen? Maßstab hierfür ist, welche Aufwendungen ein “vernünftiger” Mensch für erforderlich hält. In der Regel sind die Kosten für die Fahrten, Übernachtung und Verpflegung – auf Vorlage der Originalbelege – erstattungsfähig. Bei der An- und Abreise gilt: Wer den eigenen Pkw, die Bahn oder andere öffentliche Verkehrsmittel nimmt, bekommt sein Geld zurück. Flugkosten werden meist nur bei vorheriger Zusage übernommen.
Kosten sollten stets in einem angemessenen Verhältnis stehen
Liegt das Vorstellungsgespräch zeitlich so, dass die Anreise am Vortag erfolgen muss, zahlt der Arbeitgeber meist auch die Übernachtung. Bei der Wahl der Zimmerkategorie sollten die Kosten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu der ausgeschrieben Stelle stehen. Maßvolles Verhalten in dieser Frage verbessert mit Sicherheit die Chancen auf den gewünschten Job, denn welcher Arbeitgeber stellt schon gern Verschwender ein? Generell sollten Bewerber für Bewerbungsgespräche außerhalb ihres Wohnortes vorab mit dem “neuen” Arbeitgeber über die Kostenerstattung sprechen. Nur so kann Streitigkeiten vorgebeugt werden.