Fitnessstudio für Beschäftigte bleibt steuerfrei

Startbahn

Arbeitgeber können die Fitness ihrer Beschäftigten unterstützen, ohne dass darauf Steuern anfallen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil.

Derzeit sind zwar überall Fitnessstudios geschlossen – vor der Pandemie aber haben Unternehmen im Zuge eines kulturellen Wandels immer öfter die gesundheitliche Fitness ihrer Mitarbeitenden gefördert. Dabei wurde ein Zuschuss zu den Gebühren in einem Sportclub oder Fitnessstudio von den Finanzämtern häufig als geldwerter Vorteil angesehen – mit dem Effekt, dass Mitarbeitende einen zusätzlichen Aufwand bei ihrer Steuerklärung, die Unternehmen mehr Bürokratie damit hatten und der finanzielle Benefit schnell verpuffte. Nun aber liegt eine Grundsatzentscheidung des höchsten Finanzgerichts vor: Sofern die Kosten monatlich anfallen und für jeden Mitarbeitenden monatlich unter 44 Euro liegen, bleibt ein Zuschuss vom Unternehmen steuerfrei, entschied das Gericht mit Sitz in München (Az: VI R 14/18).

Damit gaben die obersten Finanzrichterinnen und -richter einem Unternehmen aus Niedersachsen recht. Es hatte seinen Beschäftigten die Teilnahme an einem Fitnessprogramm angeboten. Dafür zahlte es einem Fitnessstudio je Lizenz 42,25 Euro netto pro Monat. Teilnehmende Mitarbeitende zahlten zunächst 16 Euro, später 20 Euro dazu.

Die Kosten müssen monatlich anfallen

Laut Gesetz sind für Mitarbeitende gewährte Sachbezüge bis 44 Euro pro Monat steuerfrei. Hier aber meinte das Finanzamt, der Arbeitgeber habe eine einjährige Teilnahme an dem Programm angeboten. Daher hätten die Mitarbeitenden die Leistung “quasi in einer Summe” bekommen und die Grenze von 44 Euro sei somit weit überschritten.

Der Bundesfinanzhof folgte dem jedoch nicht. Vielmehr sei der “geldwerte Vorteil” den Beschäftigten “als laufender Arbeitslohn monatlich zugeflossen”. Unabhängig von seinen eigenen Verträgen mit dem Fitnessstudio habe der Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Training fortlaufend monatlich ermöglicht. Unter Berücksichtigung der Eigenanteile der Mitarbeitenden sei auch die monatliche Freigrenze von 44 Euro eingehalten worden.

 

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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.