Liegen Nerven blank, ist das Verschieben eines Meetings oder sind die verspäteten Kolleginnen und Kollegen der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Nicht jede und jeder hat sich dann unter Kontrolle.
Kann Mitarbeitenden infolge einer verbalen Entgleisung die Kündigung drohen? Kommt darauf an. Wenn mit einem Mitarbeitenden im Kollegenkreis, aber nach Feierabend, die Pferde durchgehen, gilt das als vertrauliche Kommunikation. Hier muss der Beschäftigte keine arbeitsrechtlichen Sanktionen befürchten – wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt (Az.: 2 AZR 534/08).
Auch Vorgesetzten droht bei Fehlvergehen fristlose Kündigung
Wer jedoch am Arbeitsplatz verbal entgleist, muss mindestens mit einer Abmahnung, wenn nicht gar mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az.: 22 Ca 9143/07), dass die verbale Attacke eines Auszubildenden gegen seinen Chef eine fristlose Kündigung rechtfertigte.
Wichtig: Das gilt übrigens auch für Vorgesetzte. Wenn sie sich nicht unter Kontrolle haben, kann auch ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber drohen – und zwar fristlos.
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