Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Beschäftigte Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Die vom Arbeitgeber angewandte Zeugnissprache ist jedoch trügerisch.
Unterschreibt ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis eines Mitarbeiters mit einem Smiley, darf das Zeichen nicht negativ wirken. Wenn schon, muss das Emoticon lachen, so die Richter des Arbeitsgerichts Kiel.
Ein Arbeitszeugnis muss das Wissen und die Fähigkeiten eines Mitarbeiters lückenlos wiedergeben. Halten sich Unternehmen nicht daran, verletzen sie ihre Sorgfaltspflicht.
Immer wieder gibt es zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern Streit, wenn ein Arbeitszeugnis auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird. Das Hessische Landesarbeitsgericht schafft Klarheit.
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.