Dürfen Arbeitgebende gefährliche Sportarten verbieten?

Frau klettert Berg hinauf

Stresst der Job so richtig, wünschen viele sich einen Ausgleich, bei dem sie abschalten können. Wer auf Extremsportarten setzt, riskiert bei einer Arbeitsunfähigkeit unter Umständen seine Lohnfortzahlung.

Ob Wingsuit fliegen, Apnoetauchen, Free Solo klettern, das Privatleben von Mitarbeitenden ist generell vor Eingriffen des Arbeitgebenden geschützt. Was Beschäftigte in ihrer Freizeit machen, geht den Arbeitgebenden nichts an. Sie müssen es also akzeptieren, wenn ein Mitarbeitender riskanten Aktivitäten nachgeht.

Allerdings kommt hier doch ein großes ABER: Der Beschäftigte riskiert unter Umständen im Krankheitsfall seine Entgeltfortzahlung. Denn Unternehmen brauchen für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit nicht den Lohn zu zahlen, wenn ein Mitarbeitender seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat.

Beschäftigte handeln schuldhaft, wenn sie sich der Gefahren bewusst sind

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtLaut § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitgebende den Lohn für die ersten sechs Wochen nur zahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Mitarbeitenden zustande kam. Ab der siebten Woche springt generell die gesetzliche Krankenkasse ein.

Allerdings schaut das Arbeitsrecht im Schadenfall auch immer genau hin. Das heißt, in die Beurteilung eines Falls fließt auch immer ein, wie gut ein Mitarbeitender eine Sportart beherrscht, ob er leichtsinnig gehandelt hat, überfordert war oder schlicht von einem Unglücksfall ausgegangen werden kann.

Als Maßstab kann man festhalten: Beschäftigte handeln schuldhaft, wenn sie in grober Weise und leichtsinnig gegen die Regeln einer Sportart verstoßen, eine besonders gefährliche Sportart ausüben oder weit über ihre Kräfte und Fähigkeiten hinaus handeln. Also immer, wenn sie ein unkontrollierbares Risiko eingehen, sich dabei aber über die Gefahren im Klaren sind.

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von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.