Für einen Mitarbeiter endet ein Betriebsausflug tragisch: Er fällt mit einem Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Ohne Folgen für Arbeitgeber und Schiffseigner.
Bei einem Betriebsausflug auf einem Schiff fließt reichlich Alkohol. Für einen der Mitarbeiter mit tragischen Folgen: Er fällt unbemerkt vom Schiff ins Wasser und ertrinkt.
Die Witwe des Verunglückten verlangt daraufhin vom Arbeitgeber ihres Ehemannes Schadenersatz. Ihre Begründung: Die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen auf dem Schiff. Zudem wirft sie dem Arbeitgeber vor, nichts gegen den übermäßigen Alkoholgenuss unternommen zu haben. Denn ihr Mann hatte einen Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille – wie bei der anschließenden Autopsie feststellt wird.
Mitarbeiter sind für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kann jedoch keine Verletzung der dem Arbeitgeber als Veranstalter des Festes obliegenden Verkehrssicherungspflichten feststellen. Zum einen sind die Teilnehmer der Betriebsfeier für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Zum anderen konnte auch nicht damit gerechnet werden, dass sich Mitarbeiter derart betrinken, wie dies bei dem Verunglückten der Fall war.
Zum Einschreiten wäre der Arbeitgeber nur dann verpflichtet gewesen, wenn der Alkoholmissbrauch und die damit verbundene Gefährdung auffällig und offensichtlich gewesen wäre. Und da auch keine Sicherheitsmängel an dem Schiff bestanden, wurde die Klage der Witwe abgewiesen (Az.: 17 U 11/07).
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.