Ein Betriebsausflug endet tragisch: Ein Mitarbeiter mit 2,99 Promille stürzt unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Für Arbeitgeber und Schiffseigner bleibt das ohne rechtliche Folgen.
Auf einem Schiff fließt bei einem Betriebsausflug reichlich Alkohol. Ein Mitarbeiter trinkt so viel, dass er ins Wasser fällt und ertrinkt. Seine Witwe fordert Schadensersatz vom Arbeitgeber. Sie wirft ihm vor, den übermäßigen Alkoholkonsum nicht verhindert und die Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt zu haben. Die Autopsie zeigt: Der Mann hatte 2,99 Promille.
Mitarbeitende tragen Verantwortung für ihren Alkoholkonsum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht keine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Die Teilnehmenden einer Betriebsfeier seien für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass sich jemand so stark betrinkt wie der Verunglückte.
Der Arbeitgeber hätte nur eingreifen müssen, wenn der Alkoholmissbrauch offensichtlich gewesen wäre. Da das Schiff keine Sicherheitsmängel aufwies, wies das Gericht die Klage der Witwe ab (Az.: 17 U 11/07).
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