Ein Betriebsausflug endet tragisch: Ein Mitarbeiter mit 2,99 Promille Blutalkohol fällt unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Für Arbeitgeber und Schiffseigner ohne Folgen.
Bei einem Betriebsausflug auf einem Schiff fließt reichlich Alkohol. Für einen Mitarbeiter hat das fatale Folgen: Er fällt unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Die Witwe des Verunglückten fordert Schaenersatz vom Arbeitgeber. Sie begründet dies mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen und wirft dem Arbeitgeber vor, den übermäßigen Alkoholgenuss nicht verhindert zu haben. Denn ihr Mann hatte 2,99 Promille, wie die Autopsie zeigt.
Mitarbeitende sind für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht keine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Die Teilnehmenden der Betriebsfeier sind für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Zudem war nicht zu erwarten, dass sich jemand so stark betrinkt wie der Verunglückte.
Der Arbeitgeber hätte nur eingreifen müssen, wenn der Alkoholmissbrauch offensichtlich gewesen wäre. Da keine Sicherheitsmängel an dem Schiff vorlagen, wies das Gericht die Klage der Witwe ab (Az.: 17 U 11/07).
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