Arbeitgeber haften nicht bei Alkoholmissbrauch

Tisch voller Weingläser

Ein Betriebsausflug endet tragisch: Ein Mitarbeiter mit 2,99 Promille Blutalkohol fällt unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Für Arbeitgeber und Schiffseigner ohne Folgen.

Bei einem Betriebsausflug auf einem Schiff fließt reichlich Alkohol. Für einen Mitarbeiter hat das fatale Folgen: Er fällt unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Die Witwe des Verunglückten fordert Schaenersatz vom Arbeitgeber. Sie begründet dies mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen und wirft dem Arbeitgeber vor, den übermäßigen Alkoholgenuss nicht verhindert zu haben. Denn ihr Mann hatte 2,99 Promille, wie die Autopsie zeigt.

Mitarbeitende sind für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht keine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Die Teilnehmenden der Betriebsfeier sind für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Zudem war nicht zu erwarten, dass sich jemand so stark betrinkt wie der Verunglückte.

Der Arbeitgeber hätte nur eingreifen müssen, wenn der Alkoholmissbrauch offensichtlich gewesen wäre. Da keine Sicherheitsmängel an dem Schiff vorlagen, wies das Gericht die Klage der Witwe ab (Az.: 17 U 11/07).

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.