Frauenquote im öffentlichen Dienst: überprüft wird später

Verschwommene Person auf Rolltreppe

Die Frauenquote ist seit drei Jahren in Kraft – im öffentlichen Dienst und besonders in der Bundesverwaltung tut sich hingegen trotz Quote kaum etwas. Nun macht eine Linkenpolitikerin mächtig Druck.

„Ein gleichberechtigter Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist 2018 immer noch Zukunftsmusik“, sagt Doris Achelwilm. Sie  ist gleichstellungspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion und fordert eine fristgemäße Evaluation des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie politische Konsequenzen.

Denn außer dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) traten auch zwei weitere Gesetzesnovellen in Kraft, welche die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst verbessern und für eine paritätische Vertretung in den Gremien sorgen sollen, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann Das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurden von der Öffentlichkeit aber kaum beachtet. Nun steht die Evaluierung an – so wurde es beschlossen. Auf Anfrage der Linkspartei teilte das Bundesfamilienministerium immerhin mit: Ja, man werde überprüfen, ob das Gesetz seine Wirkung entfaltet hat – allerdings erst, „im Jahr 2019“ , weil derzeit noch erforderliche Ausschreibungen erfolgen.

Dass sich die Bundesregierung selbst etwas mehr Zeit nimmt, dürfte nicht von ungefähr kommen: Immerhin ist der Frauenanteil in den Führungspositionen der Bundesbehörden zuletzt gesunken. Dabei sollte die Paketlösung zur Frauenquote eigentlich dazu führen, dass vor allem der öffentliche Dienst vorangeht und Frauen ganz nach vorne bringt.

Bleibt die Bundesregierung unter ihren eigenen Versprechen zurück?

„Mit seiner Novellierung im Rahmen des FüPoG wollte die Bundesregierung angesichts der (wenn auch mageren) Frauenquote für die Privatwirtschaft demonstrieren, dass sie selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Aber bei dieser Hau-Ruck-Aktion wurde versäumt, das Bundesgleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2001 einer profunden Wirksamkeitsanalyse zu unterziehen – wie auch der Deutsche Juristinnenbund bereits 2014 deutlich kritisierte”, sagt Achelwilm.

Sie befürchtet, dass die Überprüfung nun abermals verschleppt werden. “Von einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind wir auch 2018 noch weit entfernt, wie die neue Bundesregierung mit ihren Personalentscheidungen selbst sehr eindrücklich bewiesen hat. Die sogenannte ‚zweite Reihe‘ der StaatssekretärInnen in den Ministerien ist überwiegend männlich. Die CSU glänzt im Fall des Innenministeriums von Horst Seehofer und des Verkehrsministeriums von Andreas Scheuer sogar mit rein männlichen Führungsriegen – eigentlich unfassbar”, kritisiert die Linken-Politikerin.

Sie schlägt ein durchsetzbares Gleichstellungsrecht vor, das den strukturellen Gleichstellungsbedarfen nachvollziehbar und umfassend gerecht wird.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.