Das Münchner Ifo-Institut schlägt eine Reform von Einkommensteuer und Grundsicherung vor, um mehr Menschen dazu zu bringen, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Kernpunkte des Vorschlags sind eine Deckelung beim Ehegattensplitting, Erhöhungen bei Grundfreibeträgen, Werbekostenpauschalen und Kinderfreibeträgen, eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags und höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie Änderungen bei der Grundsicherung.
Den Berechnungen der Expertinnen und Experten zufolge würde durch so eine Reform “die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Umfang von 184.000 Vollzeitstellen steigen. Gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen”, so Ifo-Experte Andreas Peichl. Für den Staatshaushalt entstünden dabei keine zusätzlichen Kosten. Konkret soll an die Stelle des Ehegattensplittings ein Realsplitting treten. Das Splitting war zuletzt ohnehin heiß diskutiert worden, da es dazu führt, dass insbesondere Frauen ihre Erwerbstätigkeit zu Gusten von unbezahlter Carearbeit einschränken.
Arbeitsanreize für Zweitverdienende erhöhen
Statt gemeinsam veranlagt zu werden, sollen Eheleute nach dem Vorschlag der ifo-Fachleute ein zu versteuerndes Einkommen bis zur Höhe des gesetzlichen Unterhaltsfreibetrags – aktuell 13.805 Euro – auf den zweitverdienenden Partner übertragen dürfen. Durch die Deckelung würden die Arbeitsanreize für Zweitverdienende erhöht, so der Vorschlag des Instituts. Denkbar sei auch, diese Regel auf alle Menschen in Fürsorgegemeinschaften anzuwenden.
Der Grundfreibetrag soll dem Vorschlag zufolge um 500 auf 11.408 Euro steigen, die Werbekostenpauschale um 200 auf 1.430 Euro. Beim Spitzensteuersatz schlägt das Ifo-Institut 44 statt 42 Prozent vor. Den Experten zufolge würde dies auch weiterhin ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro gelten. Beim Reichensteuersatz regen die Fachleute aber 47 statt heute 45 Prozent an. Jedoch erst ab einer um rund 25.000 Euro erhöhten Grenze und ab einem zu versteuernden Einkommen von 302.825 Euro erhöhten Grenze. “Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotential”, so Ifo-Forscher Maximilian Blömer.