Die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie haben die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesenkt. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten.
Das geht aus den Kennzahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2020 hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), veröffentlicht hat. Demnach sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 871.547 im Jahr 2019 auf 760.492 im Jahr 2020 – ein Rückgang um fast 13 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 18 Prozent auf 152.823 zurück. Noch stärker sanken die Zahlen in der Schüler-Unfallversicherung: Gab es 2019 noch 1.176.664 Schulunfälle, so waren es 2020 nur noch 691.284 – was einem Rückgang um gut 41 Prozent entspricht. Die Zahl der Schulwegunfälle ging um 34 Prozent zurück auf insgesamt 71.764.
Auch bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg hatten weniger Menschen einen tödlichen Unfall: 2020 starben 399 Beschäftigte an den Folgen eines Arbeitsunfalls, 98 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit tödlich verunglücken, ging um fast 23 Prozent auf 238 zurück. Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden.
Corona-Pandemie ist für die gesetzliche Unfallversicherung problematisch
Dennoch stellt die Corona-Pandemie für die gesetzliche Unfallversicherung ein Problem dar, nämlich dann, wenn eine Ansteckung im Betrieb erfolgt. Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger 106.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, fast 33 Prozent mehr als im Vorjahr. 30.329 dieser Anzeigen wurden im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19 gestellt. Denn Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie in Laboratorien können eine Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen.
Zieht man die Corona-Fälle jedoch ab, gingen die restlichen Berufskrankheiten leicht zurück. 101.206 Verdachtsanzeigen wurden im Jahr 2020 entschieden; in 52.956 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt.