Alarmbereitschaft gilt als Arbeitszeit

Feuerwehrmänner vor Feuerwehrauto

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied: Alarmbereitschaft zählt zur Arbeitszeit. Zwei Feuerwehrmänner aus Mülheim an der Ruhr erhalten eine Entschädigung für Bereitschaftszeiten, die über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen.

Die Feuerwehrleute forderten Entschädigung für Bereitschaftszeiten, die diese Grenze überschritten. Ein Mitarbeiter betraf dies von September 2013 bis Oktober 2023, der andere von Februar 2019 bis Ende 2023. Die Bereitschaftsdienste dauern 24 Stunden. Die Feuerwehrleute müssen sich dabei in einem 12-km-Radius um die Wache aufhalten, um im Alarmfall innerhalb von 90 Sekunden mit dem Dienstfahrzeug ausrücken zu können.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klagen zunächst abgewiesen (VG Düsseldorf, 24.3.2023, 26 K 757/21 und VG 26 K 787/21). Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied in zwei Musterprozessen zugunsten der Feuerwehrmänner. Die Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit, da sie die Zeitgestaltung der Feuerwehrleute stark einschränken.

Anspruch auf Geldentschädigung statt Freizeit

Diese Einstufung führte dazu, dass die Arbeitszeit der Kläger regelmäßig die zulässigen 48 Stunden pro Woche überschritt. Daher steht ihnen eine finanzielle Entschädigung zu, da Freizeitausgleich laut der Stadt Mühlheim nicht möglich ist. Die Entschädigung richtet sich dabei nach den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

Eine Revision ließ der Senat nicht zu. Die Stadt Mülheim kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.