Bei Eiseskälte sehnt sich jede und jeder nach der warmen Stube. Doch Mitarbeitende der Müllabfuhr, Straßenreinigung oder an Flughäfen müssen sich oft der Kälte stellen. Wo liegt die Grenze?
Eine gibt keine gesetzliche Regelung für das Arbeiten bei extremer Kälte. Areitgeber sollten sich daher an die “DIN-Norm zum Klima an Arbeitsplätzen” halten. Diese empfiehlt, bei Temperaturen bis -5 Grad Celsius maximal 150 Minuten draußen zu arbeiten, gefolgt von einer zehnminütigen Aufwärmpause. Bei Temperaturen unter -5 Grad Celsius sollten es höchstens 90 Minuten sein, mit einer 15-minütigen Pause. Bei Temperaturen unter -18 Grad Celsius ist nach 90 Minuten eine 30-minütige Pause ratsam.
Problematisch bei solchen Temperaturen sind die gefühlten Temperaturen, da Niederschlag und Wind die Kälte verstärken. Bei -10 Grad Celsius und 10 km/h Wind fühlt es sich wie -15 Grad Celsius an. Das sollten Arbeitgeber ebenfalls berücksichtigen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3
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