Arbeitgeber dürfen Unterwäsche vorschreiben

Frau hält sich Absperrband mit Schriftzug Caution vor Brust

Ein Sicherheitsunternehmen mischt sich in das Erscheinungsbild seiner Mitarbeitenden ein und bestimmt, welche Unterwäsche sie tragen sollen. Ist das gerechtfertigt?

Ein Sicherheitsdienst, der im Auftrag der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn arbeitet, erließ eine Dienstvorschrift, die bei den Mitarbeitenden auf Widerstand stieß. Sie regelte nicht nur die Unterwäsche, sondern auch, wie weibliche Angestellte ihre Fingernägel lackieren und Männer ihre Haare färben dürfen. Letztere sollten nur natürliche Farben verwenden.

Eingriff in Persönlichkeitsrechte

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Mitarbeitenden protestierten und schalteten den Betriebsrat ein. Doch vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az. 3 TaBV 15/10) scheiterten sie. Die Richter:innen gaben der Vorschrift in einigen Punkten recht. So dürfen die Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiterinnen unter der Dienstkleidung einen BH oder ein Bustier, und Mitarbeiter ein Unterhemd tragen. Auch die Vorgabe, dass die Unterwäsche hautfarben oder weiß sein muss, hielten die Richter:innen für zulässig. Ein schwarzer Spitzen-BH, der unter einer weißen Bluse hervorschimmert, war ihnen – wie dem Unternehmen – offenbar zu aufreizend für Sicherheitskräfte.


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Anders sahen die Richter:innen die Vorschriften zu Fingernägeln und Haarfarben. Solche Regelungen griffen unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte ein. Ein einheitliches Erscheinungsbild lasse sich bereits durch die Dienstkleidung erreichen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.