Covid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall kaum anerkannt

Covid-19- Schriftzug

Seit Beginn der Pandemie ist die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten stark gestiegen. Dennoch werden nur wenige Covid-Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt.

Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. Bis Ende April 2021 meldeten Zehntausende Beschäftigte eine Corona-Infektion als Berufskrankheit – insgesamt 119.675 Verdachtsanzeigen gingen bei der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Doch nur 71.232 Fälle wurden anerkannt, was einer Quote von knapp 60 Prozent entspricht. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum registrierte Deutschland mehr als 3,7 Millionen Infektionsfälle.


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Es wirkt kaum glaubhaft, dass sich so wenige Menschen am Arbeitsplatz angesteckt haben sollen. Der Grund liegt in den Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Im Durchschnitt wird nur ein Viertel aller gemeldeten Fälle anerkannt. Arbeitsmediziner:innen vermuten, dass viele Betroffene wegen der geringen Erfolgsaussichten gar keinen Antrag stellen. Die Berufskrankheitenverordnung listet nur 80 Krankheitsbilder auf, darunter auch Infektionskrankheiten wie Covid-19. Doch die Rechtslage ist kompliziert. Das Gesetz nennt ausdrücklich nur Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren als potenziell Betroffene. Wer sich etwa im Großraumbüro infiziert, verzichtet oft auf eine Anzeige – die Beweislast ist zu hoch. Betroffene müssen nachweisen, dass die Infektion beruflich bedingt ist und nicht im privaten Umfeld erfolgte.

Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtFür viele Beschäftigte bleibt das Nachsehen. Nur wenn eine Krankheit als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt wird, sind auch Folgeschäden wie Long Covid abgesichert. Kein Wunder also, dass die meisten Anzeigen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eingingen: 83.398 Fälle wurden gemeldet, 52.748 davon anerkannt – eine Quote von über 63 Prozent.

Doch viele Infektionen traten nicht im Gesundheitsdienst auf, sondern in anderen Branchen, etwa in der Landwirtschaft oder in Schlachtbetrieben. Für diese Betroffenen kommt eher eine Anerkennung als Arbeitsunfall infrage – der zweite Weg, um Kosten einer Corona-Erkrankung über die gesetzliche Versicherung geltend zu machen. Damit muss jedoch ein nachweisbarer Kontakt zu einer sogenannten Indexperson im beruflichen Umfeld bestehen. Zuzdem müssen mehrere Ansteckungen gleichzeitig im Betrieb aufgetreten sein.

Bis Ende April 2021 wurden nur 20.392 Fälle von Covid-19 als Arbeitsunfall gemeldet, von denen lediglich 6.107 anerkannt wurden – weniger als 30 Prozent. Die meisten Anzeigen kamen von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), die etwa für die Fleischindustrie zuständig ist. Während die öffentlichen Träger über 45 Prozent der Fälle anerkannten, lag die Quote bei der BGN bei nur 14 Prozent: Von 5.004 gemeldeten Fällen wurde lediglich 705 anerkannt.

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Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei der ZEIT im Ressort Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus, 2009 erhielt sie den Otto-Brenner-Preis für kritschen Wirtschaftsjournalismus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.