Dürfen Arbeitgeber Grippeschutzimpfungen verlangen?

Person liegt auf Bett

Rollt die Grippewelle über Deutschland hinweg, fallen Woche für Woche immer mehr Beschäftigte krankheitsbedingt aus. Nicht verwunderlich, wenn Arbeitgeber hier mit einer Grippeschutzimpfung gegensteuern möchten.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Würde des Menschen ist unantastbar, so ein Grundrecht. Das heißt, jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und das gilt auch am Arbeitsplatz. Gewährleistet wird der Arbeitsschutz im Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, in einzelnen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Regeln technischer Ausschüsse sowie im Arbeitsschutzgesetz. Ferner existieren EU-Richtlinien sowie verbindliche, auf bestimmte Gefahrenquellen ausgerichtete Unfallverhütungsvorschriften, die in der Regel von den Berufsgenossenschaften erlassen werden. Der Arbeitsschutz in Deutschland besteht aus einem Wust von Vorschriften, die für Laien kaum zu überblicken sind.

Beschäftigte über Verhaltensregeln aufklären

Arbeitgeber können also eine Grippeschutzimpfung nicht einfach anordnen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber bei Grippeepidemien verpflichtet sind, ihre Beschäftigten über die entsprechenden Verhaltensregeln aufzuklären.

Tipp: Sinnvoll ist, wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über Symptome und die entsprechenden Schutzmaßnahmen aufklären. Ausführliche Informationen bieten sowohl Gesundheitsämter als auch Krankenkassen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.