Wollen Unternehmen wissen, was ihre Beschäftigten am Rechner tun, können sie den Browserverlauf kontrollieren. Doch ist das erlaubt?
Schnell noch eine Reise buchen, ein Shirt bestellen oder ein Geburtstagsgeschenk kaufen – viele erledigen solche privaten Dinge gern zwischendurch im Büro. Problematisch wird es, wenn private Recherchen die Arbeit verdrängen. Um das zu überprüfen, müssten Unternehmen den Browserverlauf der Beschäftigten einsehen.
Viele Arbeitgeber verbieten private Internetznutzung am Arbeitsplatz grundsätzlich. Um sicherzustellen, dass sich alle daran halten, prüfen sie oft die Browserdaten. Doch diese Kontrolle hat Grenzen: Unternehmen dürfen weder Persönlichkeitsrechte verletzen noch uneingeschränkt überwachen.
Betrug durch Browserdaten aufdecken
Lehnt ein Mitarbeitender die Kontrolle seines Browserverlaufs ab, greift eine Überwachung ohne Zustimmung in sein Persönlichkeitsrecht ein – schließlich handelt es sich um personenbezogene Daten.
Dennoch brauchen Unternehmen nicht immer die Zustimmung. Besteht ein Verdacht und will der Arbeitgeber Missbrauch nachweisen, kann er dies nur durch die Auswertung der Browserdaten tun. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 5 Sa 657/15) hat diese Praxis bestätigt.
Unklarheiten zur privaten Internetnutzung sollten Beschäftigte schriftlich, etwa per E-Mail, mit ihrem Arbeitgeber klären.
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