Dürfen Unternehmen den Browserverlauf von Beschäftigten-PCs checken?

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Möchten Unternehmen den Überblick behalten, was ihre Beschäftigten am Rechner machen, können sie den Browserverlauf überwachen. Doch dürfen sie das?

Nur noch schnell die Reise buchen, das Shirt bestellen, das Geburtstagsgeschenk kaufen – viele Mitarbeitende erledigen kleine private Dinge gern mal schnell am Arbeitsplatz. Extremer wird es, wenn Beschäftigte mehr Zeit mit privaten Recherchen als mit beruflichen Dingen verbringen. Um hier den Überblick zu behalten, müssten Unternehmen den Browserverlauf von den Rechnern ihrer Beschäftigten überwachen.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtFerner verbieten viele Betriebe ihren Mitarbeitenden die private Internetznutzung am Arbeitsplatz generell. Um zu prüfen, ob die sich auch daran halten, greifen viele hier zur Kontrolle des Browserverlaufs. Diese hat aber Grenzen, denn Unternehmen dürfen dabei nicht die Persönlichkeitsrechte ihrer Beschäftigten verletzen, hier uneingeschränkt überwachen und somit womöglich die Arbeitsleistung kontrollieren.

Durch die Auswertung der Browserdaten den Arbeitszeitbetrug aufdecken

Und erlaubt ein Mitarbeitender seinem Arbeitgeber per se nicht, seinen Browserverlauf uneingeschränkt zu kontrollieren, stellt diese Überwachungsmaßnahme einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Beschäftigten dar, denn hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten.

Allerdings benötigen Betriebe nicht immer die Erlaubnis des Beschäftigten, um einen Verstoß aufzudecken. Besteht ein Verdacht und möchte ein Unternehmen einem Mitarbeitenden den Internet-Missbrauch beweisen, hat er letztendlich nur durch die Auswertung der Browserdaten die Möglichkeit, den Arbeitszeitbetrug aufzudecken. Unterstützt werden Unternehmen auf diesem Weg vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 5 Sa 657/15).

Ist Beschäftigten nicht klar, wie der Betrieb zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz steht, sollten sie ein schriftliches Feedback per E-Mail einfordern.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.