Im Grunde ist alles einfach: Die Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer gesetzlichen Vorschrift. Dennoch streiten Unternehmen und Mitarbeitende hier oft.
Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der Mitarbeitende im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit (ohne die Pausen). § 106 der Gewerbeordnung besagt: „Näher bestimmen dürfen Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen…“ Das heißt, Unternehmen können die Lage der Arbeitszeit nach eigenem Ermessen festlegen, sofern der Arbeitsvertrag nur die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit und nicht die konkrete Einsatzzeit – also, an welchen Tagen und ab wann der Arbeitnehmer arbeiten muss – festlegt. Dann dürfen Unternehmen die Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage verteilen.
Veränderungen sollten nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen
Möchte ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verändern, sollte er Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeitenden nehmen. Das heißt, die Änderung sollte nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung für die Belegschaft führen. Nicht verändern dürfen Unternehmen die Arbeitszeit, wenn diese genau im Arbeitsvertrag festgelegt ist oder ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Dann sind Unternehmen daran gebunden.
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