Dürfen Unternehmen die Arbeitszeit ändern?

Uhr zeigt 20 nach 12 an

Im Grunde ist es einfach: Die Arbeitszeit basiert auf dem Arbeits- oder Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder gesetzlichen Vorgaben. Dennoch kommt es oft zu Konflikten zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.


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Arbeitszeit umfasst die Stunden, in denen Mitarbeitende ihren Job nachgehen. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Spanne von Arbeitsbeginn bis -ende, Pausen ausgenommen. Laut § 106 der Gewerbeordnung dürfen Arbeitgeber „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ festlegen. Das heißt, Unternehmen können die Lage der Arbeitszeit bestimmen, wenn der Arbeitsvertrag nur die Dauer, nicht aber die konkreten Einsatzzeiten – also Tage und Uhrzeiten – festlegt. In solchen Fällen dürfen sie die Arbeitszeit auf die Wochentage verteilen.


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Änderungen dürfen nicht benachteiligen

Möchte ein Arbeitgeber die Arbeitszeit ändern, muss er die Interessen der Mitarbeitenden einbeziehen. Die Anpassung darf die Belegschaft nicht unangemessen benachteiligen. Änderungen sind unzulässig, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Regelung sie ausdrücklich ausschließen. In solchen Fällen bleibt das Unternehmen gebunden.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.