Im Kern ist es simpel: Die Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer gesetzlichen Regelung. Dennoch gibt es oft Streit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Arbeitszeit ist die Zeit, in der Mitarbeitende im Rahmen ihres Jobs tätig sind. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Zeitspanne von Arbeitsbeginn bis -ende, Pausen ausgenommen. Laut § 106 der Gewerbeordnung dürfen Arbeitgeber „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ festlegen. Das bedeutet, Unternehmen können die Lage der Arbeitszeit bestimmen, wenn der Arbeitsvertrag nur die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, nicht aber die konkreten Einsatzzeiten – also Tage und Uhrzeiten – regelt. In diesem Fall dürfen sie die Arbeitszeit auf die Wochentage verteilen.
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Änderungen dürfen nicht unangemessen benachteiligen
Will ein Arbeitgeber die Arbeitszeit ändern, muss er die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigen. Die Anpassung darf keine unangemessene Benachteiligung für die Belegschaft bedeuten. Unternehmen dürfen die Arbeitszeit nicht ändern, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine gesetzliche Regelung dies ausdrücklich ausschließt. In solchen Fällen sind sie daran gebunden.
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