Dürfen Unternehmen die Arbeitszeit verändern?

Uhr zeigt 20 nach 12 an

Im Grunde ist alles ganz simpel: Die Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer gesetzlichen Vorschrift. Dennoch kommt es hier immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.

Die Arbeitszeit ist die Zeit, während der Mitarbeitende im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind. Grundlage dafür ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), was die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit (ohne die Pausen) definiert. Im § 106 der Gewerbeordnung heißt es: „Näher bestimmen dürfen Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen…“ Das heißt, Unternehmen können auch die Lage der Arbeitszeit nach eigenem Ermessen festlegen. Vorausgesetzt, im Arbeitsvertrag steht nur die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit und nicht die konkrete Einsatzzeit – also, an welchen Tagen und ab wann der Arbeitnehmer zu arbeiten hat. Dann dürfen Unternehmen die Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage verteilen.

Veränderungen sollten nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen

Wichtig: Möchte ein Betrieb die Arbeitszeit verändern, sollte er generell Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeitenden nehmen. Die Veränderung sollte nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung für die Belegschaft führen.

Nicht verändern dürfen Unternehmen die Arbeitszeit, wenn diese genau im Arbeitsvertrag festgelegt wurde oder ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Dann sind Unternehmen daran gebunden.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.