Im Grunde ist es einfach: Die Arbeitszeit basiert auf dem Arbeits- oder Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder gesetzlichen Vorgaben. Dennoch kommt es oft zu Konflikten zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.
Arbeitszeit umfasst die Stunden, in denen Mitarbeitende ihren Job nachgehen. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Spanne von Arbeitsbeginn bis -ende, Pausen ausgenommen. Laut § 106 der Gewerbeordnung dürfen Arbeitgeber „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ festlegen. Das heißt, Unternehmen können die Lage der Arbeitszeit bestimmen, wenn der Arbeitsvertrag nur die Dauer, nicht aber die konkreten Einsatzzeiten – also Tage und Uhrzeiten – festlegt. In solchen Fällen dürfen sie die Arbeitszeit auf die Wochentage verteilen.
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Änderungen dürfen nicht benachteiligen
Möchte ein Arbeitgeber die Arbeitszeit ändern, muss er die Interessen der Mitarbeitenden einbeziehen. Die Anpassung darf die Belegschaft nicht unangemessen benachteiligen. Änderungen sind unzulässig, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Regelung sie ausdrücklich ausschließen. In solchen Fällen bleibt das Unternehmen gebunden.
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von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
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