Stehen Großereignisse wie die Fußball-EM an, steigt die Aufregung in Deutschland. Je weiter die deutsche Nationalmannschaft kommt, desto mehr wollen die Spiele sehen. Doch was ist am Arbeitsplatz erlaubt?
Weil in regelmäßigen Abständen sportliche Großereignisse wie die Fußball-Europameisterschaft jetzt im Juni oder Olympia im Juli und August anstehen, sollten Arbeitgeber grundsätzlich eine Haltung dazu haben, ob Beschäftigte solche sportlichen Großereignisse in der Firma schauen dürfen.
Ohne ein Unternehmensstatement dürfen Mitarbeitende nicht ohne weiteres die Sportereignisse am Arbeitsplatz verfolgen. Der Grund ist simpel: Beschäftigte sind verpflichtet, am Arbeitsplatz ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Freizeitaktivitäten wie das Schauen von Fernsehsendungen oder das Radiohören sind also vom Grundsatz her verboten.
Trotz aller Euphorie sollten Beschäftigte sich gemäßigt verhalten
Bei Ereignissen wie Olympia oder Fußball-Meisterschaften sind viele Arbeitgeber in der Regel zu Kompromissen bereit und erlauben das Schauen oder Hören der Spiele der deutschen Nationalmannschaft. Wer einen kompromisslosen Arbeitgeber hat oder alle Spiele schauen möchte, sollte Urlaub nehmen.
Wenn ein Arbeitgeber die Möglichkeit bietet, solche Ereignisse zu sehen, hat er das Recht, Bedingungen zu formulieren. Das gilt vor allem dann, wenn er dafür die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz freigibt. Das wird er dann schriftlich festhalten, wenn er für diese Zeit das generelle private Nutzungsverbot aufhebt. Und trotz aller Euphorie, Beschäftigte sollten sich grundsätzlich gemäßigt verhalten und EM-Outfits nur dann tragen und -Bemalungen nur dann machen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
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