Diverse Untersuchungen zeigen, dass flexibles, mobiles und digitales Arbeiten dazu führt, dass Mitarbeiter nach Feierabend und am Wochenende noch Arbeit erledigen. Wie sollten dafür digitale Arbeitsplätze eingerichtet sein?
Aufgrund der Technik war es noch nie so einfach, rund um die Uhr erreichbar und tätig zu sein. Daher ist neben den diversen datenschutzrechtlichen Fragen eine der größten Herausforderungen digitaler Arbeitsplätze, Mitarbeiter von ihnen fernzuhalten. Arbeitgeber sollten deshalb – und falls vorhanden auch Betriebsräte – dafür Sorge tragen, dass ihre Arbeitnehmer nicht rund um die Uhr arbeiten und dass der Arbeitsschutz von ihren Beschäftigten eingehalten wird. Dies gilt insbesondere für die Ruhe- und Pausenzeiten.
Und weil das Beantworten von E-Mails, das Überarbeiten von Projektplänen oder die Terminplanung der nächsten Woche mittlerweile von überall aus möglich ist, entspricht es für viele Arbeitnehmer dem Standard. Diese fehlende Trennung zwischen dem Berufs- und Privatleben kann langfristig zum Fluch werden – und zwar für beide Seiten: Mitarbeiter fallen aufgrund der ständigen Arbeitsbelastung häufiger krankheitsbedingt aus, Arbeitgeber müssen diesen Ausfall auffangen.
Digitale Arbeitsplätze haben nicht nur negative Folgen
Dafür braucht es jedoch betriebliche Regeln unter Beachtung des geltenden Arbeitsschutzes. Das bedeutet, Arbeitgeber sollten die Arbeitszeiten klar definieren, damit Mitarbeiter nicht rund um die Uhr kontaktiert werden. Auch muss geklärt sein, wer für die Arbeitsmittel sorgt. Verfügen Mitarbeiter zu Hause über einen voll eingerichteten Arbeitsplatz, sollten sie nicht für das Einrichten aufkommen. Mindestens sollte der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen, besser noch, gleich für alles aufkommen.
Wichtig: Klare, transparente und faire Vereinbarungen – am besten in einer Betriebsvereinbarung geregelt – vermeiden böse Überraschungen.
Digitale Arbeitsplätze haben natürlich nicht nur negative Folgen. Wer flexibel arbeiten möchte oder muss, beispielsweise weil er Kinder oder hilfsbedürftige Angehörige nachmittags versorgen muss, hat so die Möglichkeit, anschließend noch weiterzuarbeiten.
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