Unternehmen müssen Mitarbeitende Einsicht in ihre Personalakte gewähren, nicht jedoch deren Anwälten. Dennoch finden Anwälte oft Wege, um an die gewünschten Informationen zu gelangen.
“Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen,” heißt es in § 83 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).
Will ein Mitarbeitender die Personalakte einsehen, muss der Arbeitgeber dies ermöglichen. Möchte der Mitarbeitende ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen, ist auch das zu gestatten. Anwälte erwähnt das Gesetz jedoch nicht. Arbeitgeber sind daher nicht verpflichtet, ihnen Einblick zu gewähren. Das bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 12. Juli 2016 (Az. 9 AZR 791/14). Auch die Rücksichtspflicht des Arbeitgebers und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begründen keinen Anspruch auf Einsicht, so die BAG-Richter:innen – vorausgesetzt, Mitarbeitende dürfen Kopien der Akte anfertigen. Über diese Kopien erhalten Anwälte dennoch Zugang zu den Unterlagen ihrer Mandant:innen.
Kopien als Schlüssel zur Transparenz
Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeitender eine Ermahnung erhalten, woraufhin sein Anwalt Einsicht in die Personalakte verlangte. Der Arbeitgeber verweigerte dies mit dem Verweis auf den Datenschutz. Nach einem Betriebsübergang lehnte auch der neue Arbeitgeber den Einblick ab und berief sich auf sein Hausrecht.
Da der frühere Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Kopien der Personalakte gestattet hatte, musste der neue Arbeitgeber dies ebenfalls tun (§ 613a Absatz 1 Satz 1 BGB). Über diesen „Umweg“ gelangte der Anwalt schließlich an die gewünschten Informationen.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


