Personalakte: Einblick ohne Anwalt

Aktenschrank

Unternehmen müssen zwar ihren Mitarbeitern einen Einblick in ihre Personalakte gewähren. Dem Anwalt eines Mitarbeiters allerdings nicht. Doch manchmal gelangt er dennoch an die gewünschten Informationen.

“Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen,” lautet es im § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) Absatz 1.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtMöchte ein Mitarbeiter einen Blick in seine Personalakte werfen, ist der Arbeitgeber also verpflichtet, das zu gewähren. Möchte ein Mitarbeiter dafür ein Mitglied des Betriebsrats mitnehmen, müssen Arbeitgeber auch dem zustimmen. Da dort allerdings nichts von einem Rechtsanwalt steht, müssen Arbeitgeber ihnen auch keinen Einblick gewähren. So zumindest entschieden es die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Urteil (vom 12. Juli 2016, Az.: 9 AZR 791/14). Und auch die Rücksichtspflicht des Arbeitgebers sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung führen nicht zu einem Anspruch des Mitarbeiters, so die BAG-Richter weiter. Jedenfalls dann, wenn Mitarbeiter eine Kopie der Schriftstücke machen können. So nämlich erhält der Rechtsanwalt dennoch einen Einblick in die Personalakte seines Mandaten.

Transparenzschutz durch Kopiermöglichkeit

In dem BAG-Fall erhielt ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber eine Ermahnung. Daraufhin wollte sein Anwalt einen Einblick in die Personalakte nehmen, was der Arbeitgeber aus Gründen des Datenschutzes ablehnte. Durch einen Betriebsübergang wechselte der Arbeitgeber. Und auch der „neue Arbeitgeber“ verweigerte dem Anwalt des Mitarbeiters einen Einblick – er berief sich auf sein Hausrecht.

Weil jedoch der Ex-Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Möglichkeit einräumte, eine Kopie der Personalakte machen zu dürfen, musste der „neue“ Arbeitgeber dem Mitarbeiter diese Möglichkeit ebenfalls einräumen (laut § 613a Absatz 1 Satz 1 BGB). Über diesen „Umweg“ erhielt der Rechtsanwalt dennoch einen Einblick.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.