Test- und Maskenpflicht, Home-Office, Kurzarbeit: Die Corona-Pandemie hätte den Arbeitsgerichten ordentlich Arbeit bescheren können. Hat sie aber nicht.
Die vielen Corona-Maßnahmen, die auch direkt die Arbeitwelt betrafen (und teilweise immer noch betreffen) haben an deutschen Arbeitsgerichten nicht unbedingt zu mehr Streitfällen geführt. Das teilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit. Zwar könnten noch einige Fälle vor dem höchsten Arbeitsgericht landen, immerhin greift etwa die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Gesundheitswesen und Pflege erst ab Mitte März. In den vergangenen zwei Jahren hat es aber keine Flut an Arbeitsgerichtsverfahren gegeben.
Unternehmen und Mitarbeitende verständigen sich bei vielen Streitfragen pragmatisch
Insgesamt gingen beim Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr 1.521 Fälle ein, etwa 25 Prozent weniger als im Jahr davor. Ein Grund: der zunehmende Fachkräftemangel und der daher stabile Arbeitsmarkt. Das höchste Arbeitsgericht vermutet auch, dass sich vielleicht auch deshalb Unternehmen und Mitarbeitende bei vielen Streitfragen – wie etwa beim Home-Office – pragmatisch verständigt hätten.
Ein paar Fälle zur Corona-Pandemie gab es jedoch schon, etwa zur Frage, ob und wie oft Mitarbeitende sich testen lassen müssen. Oder ob Reinigungskräften aufgrund der Pflicht zum Tragen einer Maske ein Erschwerniszuschlag zusteht. Auch gibt es in den unteren Instanzen derzeit viele Verfahren, bei denen es um Fragen nach den Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit geht.
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