Den Betriebsräten das Gehalt kürzen? So einfach geht das nicht, entschied das Arbeitsgericht Braunschweig in einem Streit über die Bezahlung von Betriebsräten bei Volkswagen.
Der Automobilkonzern muss daher vorgenommene Gehaltskürzungen zurücknehmen. Mit der Entscheidung gab das Arbeitsgericht zwei freigestellten Betriebsräten des Autobauers recht, die gegen eine niedrigere Bezahlung geklagt hatten. In dem einen Fall hatte das Unternehmen das Monatsgehalt eines Betriebsrats um 640 Euro herabgesetzt. Ein anderer Arbeitnehmervertreter bekam monatlich 280 Euro weniger. Auch in einem dritten Fall, der nicht in Braunschweig, sondern in Emden verhandelt wurde, folgte das Gericht dieser Auffassung.
VW hatte die Kürzungen mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs begründet, das eine an “hypothetischen Karrieren” orientierten Bezahlung freigestellter Betriebsräte in Zweifel gezogen hatte. Denn eigentlich müssen langjährig freigestellte Betriebsräte so bezahlt werden, wie Beschäftigte, die kein Mandat haben und über die Jahre in der Regel in der Karriereleiter aufsteigen.
Rechtsunsicherheit bleibt bestehen
Nun entschied das Braunschweiger Arbeitsgericht, dass einer der Betriebsräte mehr Gehalt beziehen sollte. Der Kläger erfüllte die Anforderungen der Stelle, für die er bezahlt wurde, da er sich zuvor dafür durch übertragene Aufgaben qualifiziert hatte. Der zweite Kläger hatte damit argumentiert, dass seine Höhergruppierung auf einer bereits vor seiner Übernahme des Betriebsratsmandats vollzogenen Erweiterung seines Tätigkeitsbereichs beruhte. Das Gericht folgte dieser Auffassung.
Der VW-Betriebsrat begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Generell bleibt aber die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen bundesweit. VW erklärte in einer ersten Einschätzung, die Möglichkeit einer hypothetischen Karriereentwicklung werde von den Arbeitsgerichten im Grundsatz gestützt. Man müsse aber weitere Urteile abwarten.
Viele Konzerne sind betroffen
Der BGH hatte die bei VW, aber auch in anderen Unternehmen geltende Praxis sogenannter “hypothetischer Karrieren” infrage gestellt. Nach diesem Prinzip wird unterstellt, dass sich Betriebsräte, wären sie nicht freigestellt worden, in ihrem alten Job beruflich weiterentwickelt und entsprechend mehr verdient hätten. Das hatte dazu geführt, dass führende Betriebsratsmitglieder bei Volkswagen teils hohe Gehälter erhielten. Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa verdiente in einem Spitzenjahr knapp 750.000 Euro.
Sollte die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Bestand haben, dürfte dies die Unsicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten verringern. Auch andere Konzerne wie etwa Mercedes-Benz und Porsche sind betroffen.
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