Wer droht, fliegt!

Frau stemmt Hände in die Hüften

Wer droht, riskiert seinen Rauswurf, wie ein Fall aus Mönchengladback zeigt: Ein Mitarbeiter bedroht seinen Vorgesetzten, Was folgt, ist die fristlose Kündigung.

Ein Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach sagte zu seinem Vorgesetzten: “Ich hau dir in die Fresse! Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden.” Zu einem Kollegen meinte er: “Der kriegt von mir gleich eine Schönheitsoperation.”

Drohende Äußerungen stellen eine strafbare Handlung dar

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAls Folge erhielt der Mitarbeiter die fristlose Kündigung. Er hielt das für ungerecht, da er seit 1987 bei der Stadt Mönchengladbach arbeitete, und klagte dagegen. Doch das Arbeitsgericht Mönchengladbach (Az.: 6 Ca 1794/12) wies seine Klage ab.

Die Richter sahen in seinen Worte eine strafbare Handlung. Zudem hatte er ein Jahr zuvor schon einmal seinen Vorgesetzten bedroht und dafür eine Abmahnung erhalten.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.