Wer droht, riskiert seinen Rauswurf, wie ein Fall aus Mönchengladback zeigt: Ein Mitarbeiter bedroht seinen Vorgesetzten, Was folgt, ist die fristlose Kündigung.
Ein Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach sagte zu seinem Vorgesetzten: “Ich hau dir in die Fresse! Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden.” Zu einem Kollegen meinte er: “Der kriegt von mir gleich eine Schönheitsoperation.”
Drohende Äußerungen stellen eine strafbare Handlung dar
Als Folge erhielt der Mitarbeiter die fristlose Kündigung. Er hielt das für ungerecht, da er seit 1987 bei der Stadt Mönchengladbach arbeitete, und klagte dagegen. Doch das Arbeitsgericht Mönchengladbach (Az.: 6 Ca 1794/12) wies seine Klage ab.
Die Richter sahen in seinen Worte eine strafbare Handlung. Zudem hatte er ein Jahr zuvor schon einmal seinen Vorgesetzten bedroht und dafür eine Abmahnung erhalten.
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