Wer haftet bei Unfällen auf Betriebsfeiern?

Party

Auf Betriebsfeiern wird oft ausgelassen gefeiert und Alkohol konsumiert. Viele vergessen dabei, dass es sich um eine berufliche und keine Freizeitveranstaltung handel. Was geschieht, wenn ein Beschäftigter verunglückt?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtBetriebsfeiern stehen nicht uneingeschränkt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft. Beschäftigte sind während der Vorbereitungen, auf dem direkten Hin- und Rückweg (ohne Umwege) und auf der Feier selbst versichert. Wer jedoch nach dem offiziellen Ende bleibt oder woanders weiterfeiert, verliert diesen Schutz.

Vorsicht bei Alkoholkonsum auf Betriebsfeiern

Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung haften nicht, wenn Beschäftigte unter Alkoholeinfluss verunglücken. Damit das Fest als Betriebsfeier gilt, muss es von der Geschäftsführung organisiert, gefördert und genehmigt sein.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.