Europäisches KI-Gesetz: Stichtag naht

Großraumbüro

Künstliche Intelligenz (KI) breitet sich rasant aus und durchdringt immer mehr Unternehmensbereiche. Europa schafft mit dem AI Act einen einheitlichen Rechtsrahmen, den alle europäischen Unternehmen befolgen müssen.

Das Gesetz tritt am 2. Februar 2025 in Kraft und gilt für alle Arbeitgeber. Wer es ignoriert, riskiert hohe Geldstrafen. Auch in Deutschland müssen alle Organisationen das KI-Gesetz bis spätestens 2. Februar umsetzen. „Zum einen müssen Arbeitgeber über eine KI-Policy verfügen“, erklärt Sander Runkel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Manager Tax & Legal bei SD Worx Deutschland „Diese muss aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden über KI-Kompetenzen verfügen und sich der Möglichkeiten und Risiken von KI für das Unternehmen bewusst sind. Zum anderen sind KI-Systeme, die in Europa als verboten gelten, in Unternehmen nicht mehr zugelassen.“

Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass die europäische Verordnung bereits am 2. Februar greift. Sie gilt für jede Organisation – unabhängig von ihrer Größe – und ist verbindlich. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen und Organisationen mit Angestellten, die KI im Auftrag des Unternehmens nutzen, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Europa überlässt einen Teil der Umsetzung des KI-Gesetzes den Mitgliedstaaten – ebenso wie die Verhängung von Geldbußen  bei Nichteinhaltung. Die genaue Höhe dieser Bußgelder wird erst am 2. August 2025 feststehen. Dennoch sollten Unternehmen ab dem 2. Februar gut vorbereitet sein, da die Bußgelder auch rückwirkend gelten können.


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Verbindliche KI-Policy und adäquate KI- Kompetenzen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Belegschaft über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt. Nicht jeder Mitarbeitende braucht umfassendes Wissen über KI, aber alle, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. So können sie informierte Entscheidungen treffen und Risiken erkennen. Dies betrifft alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten – vom Anbieter bis zum Endnutzer – und nicht nur IKT-Fachleute.

Das KI-Gesetz legt nicht fest, welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, damit alle beteiligten Beteiligten ausreichende KI-Kenntnisse erwerben. Arbeitgeber sollten daher nicht nur die technischen Kenntnisse, Erfahrungen, Ausbildungen und Fortbildungen der Mitarbeitenden berücksichtigen, sondern auch den Kontext, in dem die KI-Systeme genutzt werden, sowie die betroffenen Personen oder Personengruppen.

Mögliche Maßnahmen sind allgemeine KI-Schulungen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtArbeitgeber können selbst entscheiden, welche Kenntnisse und Fähigkeiten ihre Mitarbeitenden benötigen und wie sie diese erwerben. Mögliche Maßnahmen sind allgemeine KI-Schulungen, die Grundkenntnisse vermitteln und auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten sein können. Dabei kann es sich um spezifische Schulungen handeln, die sich auf bestimmte Tools und Anwendungen konzentrieren, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen juristischen und technischen Teams.

„Darin kann festgehalten werden, welche Anwendungen von wem und auf welche Weise genutzt werden dürfen. In dieser Richtlinie kann der Arbeitgeber auch Hinweise darauf geben, wie die Mitarbeitenden ausreichend mit KI vertraut bleiben können. Wie wird zum Beispiel vorgegangen, wenn sich im Unternehmen oder bei den Tools etwas ändert? KI-Kompetenz ist schließlich nichts Statisches. Wenn ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin die Rolle wechselt, oder wenn die eingesetzten Tools sich ändern, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin weiterhin über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt“, so Runkel.

Verbotene KI-Systeme

Der AI Act verbietet ab dem 2. Februar 2025 den Einsatz von KI-Systemen, die gegen europäische Normen und Grundwerte verstoßen, indem sie beispielsweise Grundrechte missachten. Dazu gehören KI-Systeme für Social Scoring, die Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens oder persönlicher Eigenschaften bewerten, oder KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder im Bildungsbereich. Arbeitgeber sollten daher die eingesetzten KI-Systeme überprüfen, um verbotene Systeme zu identifizieren und deren einzustellen.

Ab dem 2. August 2025 drohen Unternehmen, die verbotene KI entwickeln oder einsetzen, hohe Geldbußen. Die EU überwacht und legt die Höhe der Strafen fest. Bis zu 35 Millionen Euro Strafe oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist – können verhängt werden.

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