EU will schlechtere Bezahlung von Frauen sanktionieren

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Mehr Gehaltstransparenz – und das europaweit: Die EU-Kommission plant Medienberichten zufolge eine Richtlinie, die mehr Lohngerechtigkeit bringen soll.

Der Gender Pay Gap ist fast überall in Europa ein Problem, aber vor allem in Deutschland: Hierzulande verdienen Frauen nach wie vor erheblich weniger als Männer. Im Dezember 2020 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass die unbereinigte Lohnlücke immer noch bei 19,2 Prozent liegt. Europaweit beträgt die Lücke 14,1 Prozent.

Zuletzt ist der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen zwar etwas gesunken – nur wenige Jahre zuvor hatte er noch bei 23 Prozent gelegen. An der bereinigten Lücke indes ändert sich kaum etwas. Zwischen fünf bis sieben Prozent bekommen Frauen weniger, selbst wenn sie die gleiche Qualifikation, die gleiche Berufserfahrung und die gleiche Position inne haben wie ein Mann. Dieser Unterschied wird von Expertinnen und Experten vor allem mit Diskriminierung erklärt.

Wenn sich am 10. März wieder einmal der Equal Pay Day jährt, findet dieser Tag zwar etwas früher im Jahr statt als in den Jahren zuvor, die Ungerechtigkeit aber bleibt. Der Tag markiert symbolisch, wie lange Frauen länger arbeiten müssten, um das Gleiche zu verdienen wie die Männer. Oder wie lange sie eben arbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden.

Schadensersatz für entgangene Aufstiegschancen

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) nun berichtet, will die Europäische Kommission nun aber einen neuen Vorstoß für mehr Gehaltstransparenz waren. Die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, will die Vorschläge in Brüssel präsentieren. Wie die Zeitung berichtet gibt es einen Richtlinien-Entwurf, nach dem Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden künftig einmal im Jahr im Internet detailliert veröffentlichen, wie viel mehr Männer bei ihnen als Frauen verdienen. “Wenn sich bei der jährlichen Erfassung der Löhne zeigt, dass die Lücke in Gruppen mit vergleichbaren Aufgaben größer als 5 Prozent ist, muss das Unternehmen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern die Gründe dafür analysieren und konkrete Schritte vorschlagen, um das zu ändern”, schreibt die Zeitung.

Das geht über das in Deutschland seit 2018 geltende Lohntransparenzgesetz deutlich hinaus. Dieses sieht vor, dass Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden nur einen Auskunftsanspruch haben, wo sie innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen stehen. Weitere Maßnahmen sieht das Gesetz nicht vor, weder die Pflicht, eine Beschäftigte besser zu bezahlen noch eine Art von Schadensersatzzahlung.

Keine Ausnahmen mehr für kleine Unternehmen

So etwas plant nun aber Brüssel: Arbeitnehmerinnen (und im Falle einer Diskriminierung natürlich auch Arbeitnehmer) sollen  einen unbegrenzten Anspruch auf Schadenersatz bekommen, wenn sie benachteiligt wurden, berichtet die FAZ. Freilich sollen die Firmen eine Chance bekommen, zu erklären, warum eine Mitarbeiterin schlechter bezahlt werde. Aber: Die Schadensersatzzahlung würde nicht nur den entgangenen Lohn umfassen sondern auch mögliche Aufstiegschancen.

In der Realität dürfte das schwierig zu beweisen sein. Trotzdem ist so ein Vorstoß natürlich seit weitgehend – und dürfte dafür sorgen, dass die politische Debatte Fahrt aufnimmt. Und wie die FAZ weiter berichtet, soll es auch eine Lösung für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger 200 Beschäftigten geben: In diesen soll der Auskunftsanspruch gelten, so wie ihn das heutige Entgeldtransparenzgesetz schon vorsieht. Dieses nimmt aber kleine und mittlere Unternehmen explizit aus. Käme also die EU-Richtlinie, müssten auch diese Firmen die Fragen von Mitarbeiterinnen beantworten.

Ob aus dem Brüsseler Vorstoß aber ein Gesetz wird, ist unklar: Alle Mitgliedsstaaten müssten dafür votieren, das gilt zunächst nicht als sehr wahrscheinlich.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.