Leistungen wie Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, Smartphones oder eben auch PKW-Stellplätze in Betriebsnähe auf Firmenkosten sind nicht unübliche Benefits von Unternehmen. Fallen die plötzlich weg, sind Beschäftigte in der Regel „not amused“ darüber.
Wer an seinem Arbeitsplatz beispielsweise einen Parkplatz nutzt, ist meist darauf angewiesen. Umso schmerzlicher, wenn dieser von heute auf morgen gestrichen wird. Leider müssen Mitarbeitende das akzeptieren – auch nach einer langjährigen Nutzung. Das ist sogar dann der Fall, wenn der Parkplatz zwischen Unternehmen und Mitarbeitende schriftlich vereinbart wurde. Denn meist wird ein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart. Und nur wenn dieser fehlt, ist dem Mitarbeitenden der Parkplatz nicht so einfach zu entziehen.
Tipp: Mitarbeitende sollten Arbeitsleistungen generell schriftlich vereinbaren. Und auch wenn eine schriftliche Vereinbarung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen ist, haben Mitarbeitende so wenigstens eine gewisse Transparenz und können abschätzen, was möglich ist und was nicht.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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