Arbeitgeber schaffen und organisieren die Arbeit. Sie bestimmen, welche Arbeitspflicht ein Beschäftigter hat. Doch wie weit dürfen sie gehen?
Dazu gehören insbesondere Ort, Zeit, Qualität und Art der Arbeit. Arbeitgeber sind hier aber nicht vogelfrei. Sie müssen Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen beachten.
Beschäftigte müssen aufgrund ihrer Pflichten, die sich aus ihrem Arbeitsvertrag ergeben, die Anweisungen ihrer Arbeitgeber erfüllen, solange diese nicht sittenwidrig, gesetzeswidrig oder unzumutbar sind. Solche Anweisungen müssen sie grundsätzlich nicht befolgen.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch Direktionsrecht genannt, muss alle Umstände des Einzelfalls abwägen und die Interessen beider Seiten berücksichtigen.
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht
Was kompliziert klingt, ist einfach: Arbeitgeber brauchen nicht das Einverständnis ihrer Mitarbeitenden, wenn sie etwas Legales ändern möchten. Beschäftigte müssen der einseitigen Weisung des Arbeitgebers folgen. Ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht vom Direktionsrecht gedeckt, können Arbeitgeber die Änderung nur per Änderungskündigung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist durchsetzen. Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, müssen Arbeitgeber diesen in vielen Belangen vorher beteiligen, denn Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.