Wie weit dürfen Arbeitgeber Weisungen erteilen?

Bürofassade

Arbeitgeber schaffen Arbeit und organisieren sie. Sie legen fest, welche Aufgaben Beschäftigte übernehmen. Doch wo liegen die Grenzen?

Dazu zählen Ort, Zeit, Qualität und Art der Arbeit. Arbeitgeber dürfen hier nicht willkürlich handeln. Sie müssen Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen einhalten. Beschäftigte sind verpflichtet, die Anweisungen ihrer Arbeitgeber zu befolgen, solange diese nicht sittenwidrig, rechtswidrig oder unzumutbar sind. Solche unzulässigen Weisungen können sie ablehnen.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch Direktionsrecht genannt, verlangt eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und die Berücksichtigung beider Interessen.


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Betriebsräte haben Mitspracherecht

Was kompliziert klingt, ist klar: Arbeitgeber brauchen keine Zustimmung der Mitarbeitenden, wenn sie etwas rechtlich Zulässiges ändern wollen. Beschäftigte müssen solchen Weisung folgen. Reicht das Direktionsrecht nicht aus, können Arbeitgeber Änderungen nur durch eine Änderungskündigung mit Kündigungsfrist durchsetzen. Gibt es einen Betriebsrat, müssen sie diesen in vielen Fällen vorher einbeziehen, da Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.