Arbeitgeber schaffen Arbeit und organisieren sie. Sie legen fest, welche Aufgaben Beschäftigte übernehmen. Doch wo liegen die Grenzen?
Dazu zählen Ort, Zeit, Qualität und Art der Arbeit. Arbeitgeber dürfen hier nicht willkürlich handeln. Sie müssen Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen einhalten. Beschäftigte sind verpflichtet, die Anweisungen ihrer Arbeitgeber zu befolgen, solange diese nicht sittenwidrig, rechtswidrig oder unzumutbar sind. Solche unzulässigen Weisungen können sie ablehnen.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch Direktionsrecht genannt, verlangt eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und die Berücksichtigung beider Interessen.
- Arbeitsvertrag: Prüfen, bevor man sich bindet
- Persönlichkeitsrecht: Wenn Arbeitgeber das Erscheinungsbild mitbestimmen
- Arbeitgeber dürfen Unterwäsche vorschreiben
Betriebsräte haben Mitspracherecht
Was kompliziert klingt, ist klar: Arbeitgeber brauchen keine Zustimmung der Mitarbeitenden, wenn sie etwas rechtlich Zulässiges ändern wollen. Beschäftigte müssen solchen Weisung folgen. Reicht das Direktionsrecht nicht aus, können Arbeitgeber Änderungen nur durch eine Änderungskündigung mit Kündigungsfrist durchsetzen. Gibt es einen Betriebsrat, müssen sie diesen in vielen Fällen vorher einbeziehen, da Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben.
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