Wie weit dürfen Weisungen von Arbeitgebern gehen?

Bürofassade

Arbeitgeber schaffen und organisieren die Arbeit. Dementsprechend können sie festlegen, welche Arbeitspflicht ein Beschäftigter ihnen schuldet. Doch wie weit dürfen sie gehen?

Dazu gehören insbesondere Ort, Zeit, Qualität und Art der Arbeit. Vogelfrei sind Arbeitgeber hier aber nicht. Sie müssen dabei immer auch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen berücksichtigen.

Beschäftigte müssen aufgrund ihrer Pflichten, die sich aus ihrem Arbeitsvertrag ergeben, die Anweisungen ihrer Arbeitgeber erfüllen. Dies gilt aber nicht, wenn ein Arbeitgeber sittenwidrige, gesetzeswidrige oder unzumutbare Anweisungen erteilt. Denn die müssen grundsätzlich nicht von Beschäftigten erfüllt werden.

Wichtig: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers (auch Direktionsrecht genannt), muss alle Umstände des Einzelfalls abwägen sowie die Interessen der Arbeitgeber und der Mitarbeitenden angemessen berücksichtigen.

Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht

Was kompliziert klingt, ist ganz einfach: Arbeitgeber benötigen nicht das Einverständnis ihrer Mitarbeiter, wenn sie etwas (Legales) verändern möchten. Das heißt, der einseitigen Weisung des Arbeitgebers müssen Beschäftigte Folge leisten. Ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht vom Direktionsrecht gedeckt, können Arbeitgeber die Änderung nur per Änderungskündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist durchsetzen. Existiert im Betrieb jedoch ein Betriebsrat, müssen Arbeitgeber diesen in vielen Belangen vorher beteiligen, denn Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.