Müssen Mitarbeiter sinnlose Tätigkeiten erledigen?

Mann fegt Parkplatz

Viele Menschen definieren sich fast ausschließlich über ihre Arbeit. Sie schöpfen ihr Selbstwertgefühl aus ihrem Engagement und ihrem Erfolg im Beruf. Was, wenn Arbeitgeber plötzlich Pseudo-Aufgaben erteilen?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtSind Betroffene dazu verdammt, untätig zu sein, oder finden sie in ihrem Job keine Erfüllung mehr, bedeutet das eine enorme Belastung, da in aller Regel so die Wertschätzung ausbleibt. Und wer unausgelastet ist und einen Teil seiner Arbeitszeit mit Pseudo-Aufgaben füllen muss, verbindet mit seinem Job nur noch Langeweile und Desinteresse.

Dieser Zustand sorgt langfristig für die gleichen Symptome wie bei einem Burnout: Müdigkeit, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmungen. Nur eben nicht wegen Über-, sondern Unterforderung.

Sinnlose Aufgaben verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Daher sollten Arbeitgeber ihren Beschäftigten grundsätzlich nicht sinnlose Aufgaben erteilen – und sie dürfen es auch nicht. Erhält ein Mitarbeitender bei einer unveränderten Vergütung neue Aufgaben, müssen diese gleichwertig mit seinen alten sein.

Wichtig: Ignoriert ein Arbeitgeber das, können Beschäftigte die Erledigung dieser Aufgaben ablehnen – ohne arbeitsrechtliche Sanktionen wie beispielsweise eine Abmahnung befürchten zu müssen.

Greifen Arbeitgeber zu solchen Maßnahmen, wollen sie sich meist von dem betreffenden Mitarbeitenden trennen und ihn mit solchen Aufgaben mürbe machen. Arbeitsgerichte haben für solch ein Vorgehen kein Verständnis, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt (Az.: 1 Sa 107/14): In dem Fall bewertete das Arbeitsgericht die sinnlosen Aufgaben als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Denn arbeitsvertraglich geregelte Tätigkeiten dürfen nicht gegen das Recht des Beschäftigten auf Anerkennung und Wertschätzung seiner Persönlichkeit verstoßen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.