Personalgespräche sind bei vielen Mitarbeitenden unbeliebt. Dabei bieten sie eine hervorragende Gelegenheit, um auf Erfolge und Stärken der vergangenen Monate hinzuweisen – und so den nächsten Karriereschritt einzuleiten.
Dennoch drücken sich viele Mitarbeitende davor. Doch darf der Beschäftigte den Gesprächswunsch seines Arbeitgebers ablehnen? Wenn ein Vorgesetzter mit einem Mitarbeitenden über dessen Arbeit sprechen möchte, darf der Beschäftigte das Gespräch nicht verweigern. Das wäre eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Folge: Der Arbeitgeber darf mindestens eine Ermahnung, wenn nicht sogar eine Abmahnung aussprechen – und im Wiederholungsfall kündigen.
Solche Gespräche finden während der Arbeitszeit statt, daher können Arbeitgeber Zeit, Ort und Inhalt bestimmen. Mitarbeitende müssen sich jedoch nicht aktiv beteiligen, Stellung beziehen oder auf Fragen antworten.
Mitarbeitende können vorab das Gesprächsthema erfragen
Es sei denn, das Gespräch betrifft eine Änderung des Arbeitsvertrages. Dann dürfen Mitarbeitende das Gespräch ablehnen – ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Denn dann kann es auch um eine mögliche Änderungskündigung gehen. Und das müssen Mitarbeitende nicht unvorbereitet über sich ergehen lassen.
Ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden angespannt und der Vorgesetzte fordert ein Personalgespräch, sollte der Mitarbeitende vorab das Gesprächsthema erfragen und gegebenenfalls eine Vertrauensperson mitnehmen. Die muss allerdings vorher angekündigt werden.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.