Der Jahreswechsel hat eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen in der Arbeitswelt mit sich gebracht – zum Beispiel bei den Steuern und den Sozialbeiträgen.
Mit dem neuen Jahr ändert sich der Einkommenssteuertarif: Der Grundfreibetrag steigt von 10.908 auf 11.604 Euro; erst ab dieser Grenze fallen überhaupt Steuern an. Dadurch werden diejenigen steuerlich entlastet, die im kommenden Jahr unter die Grenze fallen. Außerdem ändert sich der Steuertarif, der sich mit steigendem Einkommen anzuwendende Steuersatz, was die sogenannte kalte Progression ausgleichen soll.
Wer ein eigenes Arbeitszimmer hat und es bisher nicht geltend gemacht hat, weil die anteilige Kostenberechnung dafür so kompliziert war, wird sich über folgende Änderung freuen: Rückwirkend für die Steuererklärung 2023 kann man die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer pauschal mit 1.260 Euro absetzen und muss keine detailreichen Abrechnungen mehr vorlegen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet oder dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Homeofficepauschale beträgt ebenfalls 1.260 Euro und wird mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag verrechnet. Nicht möglich ist, beide Pauschalen parallel geltend zu machen.
Privatversicherung: 2024 zurück in die Gesetzliche
Wer viel verdient, zahlt 2024 mehr in die Sozialversicherungen ein, denn die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt von 7.300 Euro auf 7.550 Euro im Westen und von 7.100 Euro auf 7.450 Euro im Osten. Das kann jedoch eine Chance zum Steuernsparen sein, denn die höheren Sozialbeiträge werden mit höheren Steuerfreibeträgen ausgeglichen. Mit dem Anstieg der Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.175 Euro im Monat ergibt sich die Chance für Privatversicherte, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln. Denn das Ganze hat Auswirkungen auf die Versicherungspflicht, die künftig erst ab einem Einkommen von mehr als 69.300 Euro beginnt. Nur wer im Einkommen darüber liegt, kann sich privat versichern.
Wer hingegen zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann und will, sollte die Anbieter genau vergleichen: Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 1,6 auf 1,7 Prozent. Allerdings handelt es sich dabei um einen Durchschnittswert. Viele Krankenkassen verlangen einen geringeren – oder auch einen höheren – Zusatzbeitrag. Wer mit seiner Erhöhung nicht einverstanden ist, kann die Versicherung wechseln. Einige Krankenversicherungen werben gerade damit, dass sie die Zusatzbeiträge nicht erhöhen.