Steuererklärung 2023: Neue Regelungen bringen zahlreiche Veränderungen

Berg an Quittungen

Eine Pauschale für das Arbeitszimmer, neue Formulare für doppelte Haushaltsführung – das Jahr 2023 bringt bei der Steuererklärung zahlreiche Veränderungen.

Die Expertinnen und Experten von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) haben sich die Änderungen angesehen und informieren derzeit ihre Mitgliederinnen und Mitglieder über die wesentlichen Neuerungen. Mit einigen wird die Steuererklärung tatsächlich ein wenig unbürokratischer und einfacher.

Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliches Formular, neue Zeilen

Wer aus beruflichen Gründen eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer am Arbeitsort anmietet, um tägliche Pendelfahrten zu vermeiden, kann einen Teil der damit verbundenen Kosten steuerlich abzusetzen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es hierfür ein neues eigenes Formular namens “Anlage N Doppelte Haushaltsführung”. Diese Anlage enthält auch neue Zeilen zur Erfassung von doppelter Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand genauer berechnen zu können.

Anlage N “häusliches Arbeitszimmer”: Nur noch zwei Varianten

Cover für Überall, nur nicht im BüroDie herkömmliche Anlage N wurde ebenfalls umstrukturiert, insbesondere im Hinblick auf das häusliche Arbeitszimmer. Ab 2023 stehen nur noch zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Werbungskosten für die Arbeit von zu Hause in der Steuererklärung anzugeben.

Zum einen können sämtliche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist beispielsweise bei einigen Journalistinnen und Journalisten der Fall. Für diese Gruppe besteht die Möglichkeit, die vollen Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzugeben. Alternativ kann ab 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro geltend gemacht werden, wodurch das aufwendige Sammeln und Berechnen von Belegen entfällt.

Für alle anderen Berufstätigen gibt es die zweite Variante, um die Kosten des Arbeitsplatzes zu Hause steuerlich geltend zu machen: Ab 2023 kann die Homeoffice-Pauschale von maximal 1.260 Euro angesetzt werden (im Jahr 2022 waren es 600 Euro). Diese Pauschale darf jedoch nur für tatsächlich im Homeoffice verbrachte Arbeitstage in der Steuererklärung eingetragen werden. Pro Tag können sechs Euro geltend gemacht werden. Die maximale Anzahl an anerkannten Arbeitstagen beträgt dabei 210 (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro).

Eigener Abschnitt für Einnahmen aus Kryptoinvestments

Für diejenigen, die im Jahr 2023 mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum handelten, brachte das Jahr spannende Entwicklungen. Der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuerangelegenheiten, entschied am 14. Februar 2023, dass virtuelle Währungen als andere Wirtschaftsgüter gelten. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Haltefrist weniger als zwölf Monate beträgt.

In der Steuererklärung 2023 gibt es daher einen eigenen Abschnitt in der Anlage SO, der sich mit virtuellen Währungen und anderen Tokens befasst. Hier müssen die Anschaffungs- und Veräußerungsdaten sowie die im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft entstandenen Werbungskosten genau angegeben werden.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Neue zusätzliche Anlage

Wir sind der Wandel-NewsletterEine weitere Neuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 betrifft die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier kommt die neue Anlage “V Sonstiges” ins Spiel, in der sämtliche Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft sowie Einnahmen aus einer Untervermietung erfasst werden sollen. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird um zusätzliche Seiten erweitert.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Steuerformulare für das Jahr 2023 umfangreicher geworden sind. Obwohl einige Zeilen im Vergleich zum Vorjahr weggefallen sind, wie beispielsweise der Abschnitt zur Energiepreispauschale oder die Eingabemöglichkeit für die Empfangsvollmacht, wurden die Formulare insgesamt erweitert. Dazu gehören auch die Anlage Energetische Maßnahmen, die nun drei Seiten umfasst, die Anlage Kind mit vier Seiten sowie die Anlage Vorsorgeaufwand mit drei Seiten, während es im Jahr 2022 jeweils weniger Seiten waren. Zugleich helfen einige Pauschalen dabei, die Erklärung schneller zu erstellen. Für viele Steuerpflichtige wird es dennoch ratsam sein, sich beraten zu lassen, auch damit sie Steuervorteile nicht verschenken.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.