Ein höheres Rentenniveau, eine verpflichtende Betriebsrente und kein höheres Rentenalter: Die DGB-Rentenkommission legt ein Reformkonzept vor, das die Alterssicherung für alle Generationen stärken soll.
Eine alternde Gesellschaft muss mehr Geld für Renten aufbringen. Daran führt nach Ansicht der Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kein Weg vorbei. Die zentrale Frage lautet daher nicht, wie man steigende Kosten vermeidet, sondern wie man sie verteilt. Wer allein auf niedrige Rentenbeiträge setzt, riskiert Leistungskürzungen. Wer die Altersvorsorge stärker auf private Verträge verlagert, bürdet die finanziellen Lasten einseitig den Beschäftigten auf.
Die vom DGB 2026 eingesetzte unabhängige Rentenkommission schlägt einen anderen Weg vor. Ihr Abschlussbericht stellt die Leistungen der Alterssicherung in den Mittelpunkt. Ziel ist, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter ihren Lebensstandard halten können.
Die Kommission empfiehlt ein Nettoversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent. Dieses Ziel soll durch die Kombination aus gesetzlicher Rente und einer verpflichtenden, arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente erreicht werden.
Warum das Rentenniveau steigen soll
Die gesetzliche Rentenversicherung soll nach den Vorstellungen der Kommission wieder stärker zur Sicherung des Lebensstandards beitragen. Das Rentenniveau vor Steuern soll schrittweise auf zunächst 50 und später 53 Prozent steigen.
Zusätzlich sollen alle Arbeitgeber verpflichtet werden, eine Betriebsrente auf tariflicher Basis zu finanzieren. Vorgesehen sind dafür zwei Prozent des Bruttolohns, mindestens jedoch 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße.
Die Kommission setzt damit auf eine Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Alterssicherung. Eine stärkere Verlagerung auf private Vorsorgeverträge lehnt sie ab, da diese vor allem die Beschäftigten zusätzlich belasten würde.
Auch bei der Finanzierung fordert die Kommission eine breitere Verteilung der Kosten. Neben leicht steigenden Rentenbeiträgen schlägt sie einen höheren Demografiezuschuss des Bundes vor. Dieser soll durch Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge finanziert werden – nicht durch Sozialkürzungen oder höhere Verbrauchssteuern.
Zudem soll die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Zunächst sollen Selbstständige und Abgeordnete einbezogen werden.
Warum gute Löhne für die Rente entscheidend sind
Die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung hängt nicht allein vom Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen ab. Ebenso wichtig ist, wie viele Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten und wie hoch ihre beitragspflichtigen Einkommen sind.
Daraus leitet die Kommission eine zentrale Forderung ab: Gute Renten erfordern gute Arbeitsbedingungen. Die Politik müsse die Tarifbindung stärken, Niedriglöhne zurückdrängen und stabile Erwerbsverläufe ermöglichen. Auch Kinderbetreuung, Pflegeinfrastruktur, Bildung, Qualifizierung und Integration spielen eine Rolle. Gleiches gilt für Gesundheitsschutz und Rehabilitation.
Die Kommission verknüpft Rentenpolitik direkt mit Arbeitsmarktpolitik. Höhere Löhne und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärken die finanzielle Basis der gesetzlichen Rentenversicherung.
Auch die wirtschaftliche Entwicklung ist entscheidend. Steigt die Produktivität, wächst der Wohlstand. Wie dieser verteilt wird, bleibt eine politische Entscheidung.
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Warum die Kommission eine höhere Altersgrenze ablehnt
Beim Renteneintrittsalter bezieht die Kommission klar Stellung: Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze lehnt sie ab. Auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll bleiben.
Ein höheres Rentenalter würde vor allem Menschen treffen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Schon heute sind niedrige Renten trotz langer Erwerbsbiografien ein Problem.
Statt das Rentenalter zu erhöhen, fordert die Kommission bessere Übergänge zwischen Beruf und Ruhestand. So soll die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch gesundheitlich eingeschränkten Erwerbstätigen offenstehen. Geplant ist zudem, ab dem 60. Lebensjahr eine abschlagsfreie Teilrente zu ermöglichen.
Auch die Rehabilitation soll ausgebaut werden. Die Kommission fordert, den sogenannten Reha-Deckel abzuschaffen und den Grundsatz „Reha vor Rente“ zu stärken. Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen bessere Chancen erhalten, wieder ins Berufsleben zurückzukehren.
Was Generationengerechtigkeit bedeutet
Der Vorwurf, die umlagefinanzierte Rente benachteilige jüngere Generationen, überzeugt die Kommission nicht. Leistungskürzungen und ein höheres Rentenalter würden gerade sie treffen: Sie müssten länger Beiträge zahlen und könnten ihre Rente kürzer genießen.
Generationengerechtigkeit bemisst sich nicht allein an den Beitragssätzen. Entscheidend ist, welche Leistungen die heute Jüngeren später erwarten können.
Die Kommission will zudem Sorgearbeit stärker berücksichtigen. Kindererziehungszeiten sollen zwischen Eltern aufteilbar sein. Pflegezeiten sollen auch während des Rentenbezugs vollständig anerkannt werden.
Für Menschen mit niedrigen Alterseinkommen schlägt sie weitere Verbesserungen vor: einen Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung, einen Freibetrag in der Grundsicherung und eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sieht in den Vorschlägen einen Weg, die Alterssicherung finanziell zu stabilisieren, ohne die Kosten einseitig auf Beschäftigte abzuwälzen. Eine verlässliche Rente für alle Generationen sei vor allem eine Frage politischer Entscheidungen.
Die Rentenfrage ist auch eine Frage der Arbeitswelt
Der Reformvorschlag zeigt, wie eng die Alterssicherung mit den Bedingungen des Arbeitslebens verknüpft ist. Wer schlecht verdient, längere Phasen ohne versicherungspflichtige Beschäftigung erlebt oder gesundheitlich nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten kann, braucht besseren Schutz.
Die Kommission richtet den Blick daher nicht nur auf Beitragssätze und Rentenniveau, sondern auch auf Tarifbindung, Qualifizierung, Gesundheit und verlässliche Erwerbsbiografien.
Ihre zentrale Botschaft lautet: Eine gute Alterssicherung ist ohne eine gute Arbeitswelt nicht möglich. Wer die Renten langfristig sichern will, muss die Bedingungen verbessern, unter denen Menschen arbeiten und Beiträge zahlen.

