Künftig können alle Steuerzahlenden die Arbeit aus den eigenen vier Wänden steuerlich absetzen. Vorbei die Zeiten, wo dies nur eine befristete Corona-Ausnahme oder es nur Menschen mit eigenem, abgetrennten Arbeitszimmer vorbehalten war.
Die Entfristung der Regel war überfällig, immerhin ist die hybride Arbeitswelt längst Normalität geworden. Gut also, dass man künftig immer die Tage, die man im Home-Office gearbeitet hat, steuerlich absetzen kann. Und das sogar mit einem höheren Betrag. Statt 600 Euro im Jahr können nun 1.000 Euro geltend gemacht werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass man keinen Nachweis darüber vorlegen muss, dass es keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Arbeit ist schließlich Arbeit, egal warum sie wo erfolgt. Für Nachfragen vom Finanzamt ist es aber dennoch ratsam, einen Kalender darüber zu führen, wann man im Home-Office und wann man im Büro gearbeitet hat.
Geld gibt es erst, wenn man die Werbungskostenpauschale knackt
Nachfragen werden von den Finanzbehörden aber nicht gestellt, weil die Behörden überprüfen wollen, ob man auch aus dem Büro hätte arbeiten können. Viemehr prüfen die Finanzämter nach, wenn Angaben nicht plausibel erscheinen. Wenn einerseits die Home-Office-Pauschale in voller Höhe angesetzt und zudem die volle Anzahl an Arbeitstagen mit Arbeitswegen ins Büro geltend gemacht wird. Denn doppelt abrechnen gehr nicht.
Weiter gilt: 5 Euro gibt es für jeden Tag im Home-Office, aber nur für maximal für 200 Arbeitstage im Jahr. Für Tage im Büro gilt die Pendlerpauschale, die ebenfalls erhöht wurde. Bis zum 20. Kilometer können 30 Cent und ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent geltend gemacht werden. Doch gab es da nicht noch weitere Hindernisse beim Absetzen? Richtig! Nach wie vor bedeutet die Home-Office-Pauschale nicht, dass man das Geld vom Fiskus automatisch zurückbekommt. Geld gibt es erst, wenn man die Werbungskostenpauschale knackt. Sie liegt – und zwar rückwirkend zum 1.1.2022 – bei 1.200 Euro und wird mit der Home-Office-Pauschale quasi verrechnet. Heißt: Damit sich Home-Office und Werbungskosten steuerlich zum Vorteil auswirken, muss man über Ausgaben in Höhe von 1.200 Euro kommen. Wer auf 200 Homeoffice-Tage im Jahr kommt und sich noch einen neuen Computer und Schreibtisch gekauft hat, dürfte dies leicht erfüllen. Als Werbungskosten gelten übrigens auch die Telefon- und Internetkosten. 20 Prozent können Beschäftigte ohne Nachweis pauschal absetzen.