Jobsharing: Arbeitsplatz und -zeit teilen

2 Männer reichen sich die Hände

Flexible Arbeitszeitsysteme spielen mittlerweile in vielen Unternehmen eine immer größere Rolle. Mit dem Jobsharing beispielsweise teilen sich mehrere Mitarbeiter einen Arbeitsplatz.

Damit bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihr Arbeitspensum zu reduzieren oder während einer beruflichen Auszeit die Akkus wieder aufzuladen. Nicht nur für Arbeitnehmer wirkt sich diese Flexibilität positiv aus, auch Unternehmer können davon profitieren. So lassen sich beispielsweise flaue Auftragslagen kompensieren.

Das Jobsharing beispielsweise ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern, sich die Arbeitszeit an einem einzigen Arbeitsplatz zu teilen. Allerdings müssen nicht zwingend zwei Halbtagsstellen entstehen. Möglich ist zum Beispiel auch, dass sich drei Mitarbeiter zwei Arbeitsstellen teilen. Die meisten Mitarbeiter bevorzugen die Variante, ihre Wochenstunden auf 70 Prozent zu reduzieren. Vorteil: Diese Arbeitszeitverringerung hat nur geringe Auswirkungen auf das Gehalt.

Mit dem Jobsharing qualifizierte Mitarbeiter an sich binden

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtGerade nach der Elternzeit fühlen sich viele Frauen vom Jobsharing angesprochen – besonders auch Führungskräfte. Deshalb ist es auch häufig gar nicht so schwierig, eine geeignete Jobsharing-Partnerin zu finden. Für viele Firmen ist Jobsharing ein Weg, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen an sich zu binden. Arbeitnehmerinnen, die sich einen Arbeitsplatz teilen, sind häufig besonders motiviert: Die geteilte Arbeit verursacht weniger Stress, was zu einer steigenden Arbeitsleistung führt. Gibt es im eigenen Betrieb kein Pendant, kann die Möglichkeit des Jobsharings trotzdem gegeben sein. Eine Alternative ist die externe Suche nach einem geeigneten Job-Partner.

Sechs Tipps für die Job-Partnerschaft

  1. Harmonie: Die künftigen Job-Partner sollten auf einer Wellenlänge sein. Kennen sie sich nicht, sollten sie sich vorab bei mehreren Treffen „beschnuppern“.
  2. Überlappend arbeiten: Absprachen und Übergaben sind das A und O. Deshalb ist es sinnvoll, mindestens eine Stunde, besser noch einen halben Tag überlappend zu arbeiten.
  3. Erreichbarkeit: Für Fragen von Kollegen sollten die Job-Partner auch nach Dienstschluss erreichbar sein.
  4. Vertrag: Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Kompetenzen in den Arbeitsverträgen klar zuzuordnen. Dort sollte auch die Vertretung bei Krankheit und Urlaub geregelt sein. Die meisten wünschen sich, dass der jeweilige Job-Partner einspringt: Bis der eine wieder bei der Arbeit ist, arbeitet der andere Vollzeit.
  5. Kündigung: Kündigt einer der Job-Partner, sollte das Arbeitsverhältnis des anderen trotzdem bestehen bleiben.
  6. Zukunft: Wer perspektivisch wieder Vollzeit beschäftigt werden möchte, sollte das unbedingt im Arbeitsvertrag festhalten. Häufig planen Mütter und Väter, wieder ganztags zu arbeiten, wenn die Kinder größer sind.

 


 

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.