EU-Staaten fordern Lohntransparenz von Unternehmen. Die Folge: Unternehmen in der EU sind künftig dazu verpflichtet, das Gehaltsgefüge innerhalb des Unternehmens offenzulegen.
Nach dem Europaparlament haben auch die EU-Staaten strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zugestimmt. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen demnach in vier Jahren unter anderem jährlich einen Bericht vorlegen, wie stark sich Gehälter von Männern und Frauen unterscheiden. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind ebenfalls betroffen. Auch für sie soll eine Transparenzpflicht gelten, allerdings erst in acht Jahren. Und selbst Firmen mit weniger als 100 Beschäftigten sollen transparenter werden. Jedoch sollen kleine Betriebe entsprechende Angaben nur auf Nachfrage vorlegen müssen.
Über das Gehalt darf gesprochen werden
Generell will die EU mit dieser Regelung mehr gegen den Gender Pay Gap tun. Künftig sollen Beschäftigte in Europa ihre Löhne einfacher vergleichen und schneller feststellen können, ob es starke oder gar diskriminierende Lohnunterschiede gibt. Zudem sollen Geheimhaltungsklauseln über das Gehalt verboten werden. In Deutschland sind solche Klauseln schon heute unwirksam, finden sich aber dennoch häufig in Arbeisverträgen. Zudem will die EU Mitarbeitendenvertretungen das Recht einräumen, dass es eine verpflichtende Untersuchung geben soll, falls bei einem Arbeitgeber eine Lohndifferenz zwischen Geschlechtern von fünf Prozent oder mehr festgestellt wird.
Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern hat sich in den vergangenen Jahren verringert – auch weil immer mehr gesetzliche Vorgaben gemacht werden. Dennoch bekommen Frauen in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer.