Im Rahmen der Förderung von Minijobs erhalten Privathaushalt in Deutschland finanzielle Unterstützung vom Finanzamt. Wir zeigen, welche Steuervorteile es gibt, die Haushaltshilfe als Minijobber anzumelden.
Durch die offizielle Anmeldung einer Haushaltshilfe über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale eröffnet sich die Möglichkeit, Steuervorteile zu nutzen. Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen zwar Abgaben in Höhe von maximal 14,94 Prozent des monatlichen Verdienstes der Haushaltshilfe an die Minijob-Zentrale, jedoch können sie sich 20 Prozent der Gesamtaufwendungen von der Steuerschuld abziehen, was einer jährlichen Ersparnis von bis zu 510 Euro entspricht.
Besonders attraktiv ist dieser Steuervorteil bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 284 Euro. In diesem Fall übersteigt die Ersparnis sogar die gezahlten Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei einem durchschnittlichen Verdienst von 185 Euro beträgt die monatliche Ersparnis für Arbeitgeber 14,86 Euro durch die offizielle Anmeldung der Haushaltshilfe.
Erstmals digitale Bescheinigungen
Seit Februar erhalten alle privaten Arbeitgeber automatisch eine Bescheinigung für das Finanzamt, die den gezahlten Verdienst an die Haushaltshilfe sowie die darauf entfallenden Abgaben an die Minijob-Zentrale für das vergangene Kalenderjahr ausweist. Erstmals stehen diese Bescheinigungen auch digital im Minijob-Manager der Minijob-Zentrale zur Verfügung, was eine einfache Integration in die nächste Steuererklärung ermöglicht.
Mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale können Privathaushalte die Abgaben für ihre Haushaltshilfe sowie die mögliche Steuerermäßigung ganz einfach berechnen. Weitere Informationen zum Thema Minijob und Steuern sind auf der Internetseite der Minijob-Zentrale verfügbar.
Die Minijob-Zentrale fungiert deutschlandweit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen und ist Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), zu dem auch die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT sowie die Seemannskasse gehören. Weitere Informationen sind auf der Website der Minijob-Zentrale erhältlich.